„Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist
aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.“
– Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG), § 28 Naturdenkmäler
„§ 18 – Naturdenkmäler – (zu § 28 BNatSchG) (1) Die Erklärung nach § 22 Abs. 1 BNatSchG von Teilen von Natur und Landschaft als Naturdenkmal erfolgt durch Rechtsverordnung oder Einzelanordnung. (2) Über § 28 Abs. 1 BNatSchG hinaus können Naturdenkmäler zur Sicherung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten von im Bestand gefährdeten oder streng geschützten Arten festgesetzt werden.“
– Sächsisches Naturschutzgesetz
Liste
Diese Auflistung unterscheidet zwischen Flächennaturdenkmalen (FND) mit einer Fläche bis zu 5 ha (bei Verordnung nach DDR-Recht auch mehr) und Einzel-Naturdenkmalen (ND).
FND. 6805 m² Fläche. Abraumhalde am ehemaligen Schacht V des Martin-Hoop-Werkes. Die Abraumhalde des Steinkohlenbergbaus im Zwickauer Revier besteht aus grauem Schieferton, sowie geringen Mengen karbonischem Sandstein, Rotliegend, Kesselschlacke und Flugasche. Durch die spontan einsetzende Sukzession hat sich nach dem Ende der Verkippung die Vegetation auf der eher niedrigen Halde rasch bis zum Vorwaldstadium entwickelt. Zur Flora gehört ein Bestand von mehreren hundert Exemplaren des Braunroten Sitters. Das Haldenplateau ist ein Refugium wärmeliebender Insektenarten des Offenlandes.[1]
↑VO des LRA Zwickauer Land vom 02.10.1996; Beschluss-Nr. 231/96/I v. 12.09.1996, Amtsblatt des LK Zwickauer Land, Jahrgang 3, Nr. 27 vom 23.10.1996, S. 06
Anmerkungen
Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Naturdenkmalliste. Diese kann über die zuständigen Behörden eingesehen werden. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste nicht, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein eingetragenes Naturdenkmal ist oder nicht.
Dem Geoviewer Sachsen entnommene Flächenangaben entsprechen der Größe der Kartenmarkierung und sind lediglich grobe Annäherungen. Genauere Angaben sind den jeweiligen Verordnungen zu entnehmen.