„Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist
aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.“
– Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG), § 28 Naturdenkmäler
„§ 18 – Naturdenkmäler – (zu § 28 BNatSchG) (1) Die Erklärung nach § 22 Abs. 1 BNatSchG von Teilen von Natur und Landschaft als Naturdenkmal erfolgt durch Rechtsverordnung oder Einzelanordnung. (2) Über § 28 Abs. 1 BNatSchG hinaus können Naturdenkmäler zur Sicherung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten von im Bestand gefährdeten oder streng geschützten Arten festgesetzt werden.“
– Sächsisches Naturschutzgesetz
Liste
Diese Auflistung unterscheidet zwischen Flächennaturdenkmalen (FND) mit einer Fläche bis zu 5 ha (bei Verordnung nach DDR-Recht auch mehr) und Einzel-Naturdenkmalen (ND).
FND. 37567 m² Fläche. Am Nordhang gelegener Eichen-Buchenwald auf schuttreichem Glimmerschiefer. Am Hangfuß fließt der Kreiselbach entlang. Daran liegt ein Teich mit artenreicher Ufervegetation und dichter Submersvegetation. Das Gebiet hat insbesondere Bedeutung für den seltenen Feuersalamander.[1]
FND. 45706 m² Fläche. Der Pechgraben und sein Seitenarm, der Schindelgraben, sind als Beispiel der selten gewordenen stark mäandrierenden Mittelgebirgsbäche geschützt.[3]
FND. 53907 m² Fläche. Im Waldenburger Oberwald gelegener Serpentinitbruch mit angrenzendem Haldengelände.[5] 1974 unter Schutz gestellt wegen seiner interessanten Fauna und Flora und als geologisches Naturdenkmal von bezirklicher Bedeutung.[6]
FND. 58866 m² Fläche. 1987 unter Schutz gestellt zum Schutz der hier angesalbten Population des Fadenmolches und zur Wiederansiedlung der kleinen Seerose.[7]
FND. 28106 m² Fläche. Das Gebiet umfasst die südlichen 3 Heroldsteiche, den in den 1950er Jahren aufgelassenen Quarzporphyrsteinbruch mit Teich und den Ziegeleiteich. Es ist Amphibienlebensraum wie das nördlich angrenzende FND Heroldteiche.[11]
Im Jahr 1766 auf der Lutherhöhe gepflanzte Winterlinde. Zur Erinnerung an die Freilegung der Quelle des Hohensteiner Gesundbrunnens. Am Gesundbrunnen wurde von ca. 1829 bis um 1900 ein Kur- und Badehaus betrieben.[12]
Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Naturdenkmalliste. Diese kann über die zuständigen Behörden eingesehen werden. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste nicht, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein eingetragenes Naturdenkmal ist oder nicht.
Dem Geoviewer Sachsen entnommene Flächenangaben entsprechen der Größe der Kartenmarkierung und sind lediglich grobe Annäherungen. Genauere Angaben sind den jeweiligen Verordnungen zu entnehmen.