„Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG), § 28 Naturdenkmäler[3]: Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist
aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
Die Erklärung nach § 22 Abs. 1 BNatSchG von Teilen von Natur und Landschaft als Naturdenkmal erfolgt durch Rechtsverordnung oder Einzelanordnung.
Über § 28 Abs. 1 BNatSchG hinaus können Naturdenkmäler zur Sicherung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten von im Bestand gefährdeten oder streng geschützten Arten festgesetzt werden.“
Legende
Bild: zeigt ein vorhandenes Foto des Naturdenkmals.
ND/GEO/FND-Nr: zeigt die jeweilige Nr. des Objekts – ND (Einzel-)Naturdenkmal, GEO Geotope oder FND (Flächen-Naturdenkmal)
die Flatterulme (Ulmus laevis) steht auf einem Privatgelände in der Dresdner Straße 11 mit ca. 4 m Umfang, einer Höhe von ca. 28 m wurde sie wegen ihres Alters und ihres Größe unter Schutz gestellt.[6]
das Geotop Felsenklippen in Sandgrube Altoschatz bezeichnet die deutlich erkennbaren Gletscherschrammen (Gletscherschliffe) an einem Vorkommen von Rochlitzer Quarzporphyr[5]
die Bachwiesen (Wellerswalde)[5] im Norden von Merkwitz stehen wegen eines naturnahen Abschnittes der Luppa unter besonderen Schutz. Vom Flächennaturdenkmal liegt nur der südliche Teil auf der Gemarkung Merkwitz, größtenteils befindet sich das Gebiet auf der Gemarkung Wellerswalde in der Gemeinde Liebschützberg am Nordufer der Luppa.
das Leubener Holz im Auebereich der Döllnitz wurde wegen des Erhalt eines naturnahen Eichen-Hainbuchenwaldes und dem Schutz der ausgeprägten Frühjahrsgeophytenflur zum besonderen Schutzgebiet erklärt.
das Gelände des Steinbruch Altoschatz nun als Flächennaturdenkmal ausgewiesen, mit einem zuvor als Geotop gekennzeichneten ca. 260–280 Mio. J. alten Vorkommen von Rochlitzer Quarzporphyr[5]; der Zugang befindet sich direkt gegenüber dem Schwemmteich am Stranggraben.
das als Brandschiefer Lonnewitz ausgewiesene Flächennaturdenkmal, beinhaltet ein zuvor als Geotop gekennzeichnete Brandschiefer-Vorkommen (ca. 260–280 Mio. J. alt) am alten Steinbruch im Osten von Lonnewitz und ist ein Steinkohlenbänkchen in einer Schicht aus Lonnewitzer Porphyrtuff[5] und befindet sich innerhalb eines bebauten Gebiets neben der B6.
die Stieleiche (Quercus robur) in der Rechauer Straße „Am Mühlteich“ war als Landschaftsmarke unter Schutz gestellt. Seit 2021 ist der Baum nicht mehr vorhanden. Er wurde vom Blitz getroffen und durch Sturm beschädigt, nach weiterer Untersuchung wurde der Baum dann gefällt.