„Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG), § 28 Naturdenkmäler[3]: Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist
aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
Die Erklärung nach § 22 Abs. 1 BNatSchG von Teilen von Natur und Landschaft als Naturdenkmal erfolgt durch Rechtsverordnung oder Einzelanordnung.
Über § 28 Abs. 1 BNatSchG hinaus können Naturdenkmäler zur Sicherung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten von im Bestand gefährdeten oder streng geschützten Arten festgesetzt werden.“
Legende
Bild: zeigt ein vorhandenes Foto des Naturdenkmals.
ND/GEO/FND-Nr: zeigt die jeweilige Nr. des Objekts – ND (Einzel-)Naturdenkmal, GEO Geotope oder FND (Flächen-Naturdenkmal)
Breiter Teich (Wellerswalde) ist ein Teich- und Waldbiotop um den Breiten Teich östlich von Wellerswalde und südlich des 144 m hohen Buchberg gelegen. Das Gebiet ist Teil des Landschaftsschutzgebiet „Liebschützer Hohenzug“ (322601), welches 1993 eingerichtet wurde.
die Felsklippen Großer Steinberg Clanzschwitz sind die aus Grauwacke-Felsen und Andalusit-Glimmerschiefer bestehende Gipfelformation des 185 m hohen Großen Steinberg nördlich von Clanzschwitz[5]
die Bachwiesen (Wellerswalde) südwestlich von Wellerswalde stehen wegen eines naturnahen Abschnittes am Nordufer der Luppa unter besonderen Schutz. Vom Flächennaturdenkmal liegt der hauptsächliche nördliche Teil auf der Gemarkung, der kleinere südliche Teil befindet sich auf dem Gebiet auf der Gemarkung Merkwitz in der Gemeinde Oschatz.
der Steinbruch bei Leisnitz ist auf Grund eines Nachnutzungskonzepts und als Kompromiss zur Verhinderung eines Groß-Steinbruchs am Liebschützberg[6] z. Zt. nicht mehr als Naturdenkmal ausgewiesen.
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Naturdenkmalliste. Diese kann über die zuständigen Behörden eingesehen werden. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste nicht, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein eingetragenes Naturdenkmal ist oder nicht.