Diese Liste führt die Bürgermeister von Ratingen für die Jahre 1320–1806.
Ratingen war neben Lennep, Düsseldorf und Wipperfürth eine der sogenannten „Hauptstädte“ im ehemaligen Herzogtum Berg. Diese vier Städte waren berechtigt, je zwei Abgeordnete in den bergischen Landtag zu Düsseldorf zu entsenden. Diese acht Personen bildeten die Städtekurie (neben der Kurie der Ritterschaft) des bergischen Landtags, der bis zum Ende des Ancien Régime ca. 1806 wichtige Rechte, z. B. das der Steuerbewilligung, behaupten konnte. Ein Veto der Städtekurie konnte jeden Landtagsbeschluss blockieren. Fast immer war der jeweilige Bürgermeister einer der beiden städtischen Deputierten. Er stammte durchweg aus einer der wenigen, über Generationen hinweg führenden Ratsherrenfamilien der vier bergischen Hauptstädte, die im 15. und 16. Jahrhundert die wirtschaftlich und – neben dem Adel – politisch führende Schicht im Herzogtum Berg bildeten.
Der Ratinger Bürgermeister wurde in jedem Jahr am Donnerstag nach Pfingsten für ein Jahr neu gewählt. Er war Vorsitzender des Stadtrates, der ursprünglich neben ihm 8 Ratsmitglieder umfasste, 1567/70 aber auf 24 Räte, die Gerichtsschöffen und 4 "Gesellen" erweitert wurde. Bürgermeister und Gesellen bildeten den geschäftsführenden Rat. Der Ratinger Bürgermeister war zugleich Vorsitzender des "Bürgermeistergerichts", das nur schiedsgerichtliche Kompetenzen hatte. Er konnte am Ende seiner einjährigen Amtszeit wiedergewählt werden.
Wegen der schlechten Quellenlage ist die Liste für das 14., 15. und frühe 16. Jahrhundert noch sehr lückenhaft.
Die Namen der Bürgermeister sind der in der Literatur (s. o.) genannten Arbeit von Redlich, Rechts- und Wirtschaftsgeschichte, entnommen.