im Kern um 1708 als Wohnhaus erbaut, in der 1. Hälfte des 19. Jh. als zweigeschossiger Walmdachbau zum Schul- und Gemeindehaus umgestaltet, Erweiterung zum zweiflügeligen Schul- und Lehrergebäude mit zweigeschossigem Walmdachbau, Zwerchhaus und Portal, mit Putzgliederung, in historisierenden Formen, um 1906/07, später Umnutzung zum Rathaus
Rechteckige Hofanlage; zweigeschossiges Gutshaus mit Schopfmansarddach, 1774; nördlich ehemaliges Brauereigebäude, bestehend aus Malz- und Sudhaus, dreigeschossiger Satteldachbau mit zwei Zwerchgiebeln (bezeichnet mit dem Jahr 1901), daran angebaut ehemaliges Sudhaus, traufständiger Steildachbau mit zwei großen Toröffnungen, östlich quer dazu anschließend ehemaliges Lager- und Wohngebäude, zweigeschossiger Steilgiebelbau, erste Hälfte 19. Jahrhundert; Nebengebäude, ehemaliger Tanzsaal, zweigeschossiger Satteldachbau, 19. Jahrhundert, nördlich des Gutshauses; Wirtschaftsgebäude, zweigeschossiger Satteldachbau mit Segmentbogenfenstern, 19. Jahrhundert, südlich des Gutshauses; Torbögen zwischen Gutshaus, Wirtschaftsgebäude und Nebengebäude.
Saalkirche mit Steildach, im Kern um 1859, Erweiterung unter Einbezug von Teilen des neugotischen Vorgängerbaus 1959-1960 durch Ingolstädter Architekten Ludwig Geith; mit historischer Ausstattung
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
Lage
Objekt
Beschreibung
Akten-Nr.
Bild
An der Straße nach Buxheim (Koordinaten fehlen! Hilf mit.)
Grenzstein
Steinpfeiler mit fürstbischöflichem und bayerischem Wappen, 17. Jahrhundert.
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
In dieser Kartenansicht sind Baudenkmäler ohne Koordinaten mit einem roten bzw. orangen Marker dargestellt und können in der Karte gesetzt werden. Baudenkmäler ohne Bild sind mit einem blauen bzw. roten Marker gekennzeichnet, Baudenkmäler mit Bild mit einem grünen bzw. orangen Marker.