Das Landgericht Göggingen war ein von 1804 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz im heutigen Stadtteil Augsburg-Göggingen. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.
Zum 1. Juli 1862 wurden die Bezirksämter in Bayern errichtet und die Trennung von Rechtspflege und Verwaltung vollzogen. Infolge wurde durch den Zusammenschluss der Landgerichte älterer Ordnung Göggingen und Schwabmünchen das Bezirksamt Augsburg gebildet und der Sitz nach Augsburg verlegt.[4] Die Rechtspflegeeinrichtungen behielten die Bezeichnung Landgericht. Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 1. Oktober 1879 wurden aus den ehemaligen Stadt- und Landgerichtsbezirken Augsburg das Amtsgericht Augsburg geschaffen.[5]
Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980 C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 434.
Einzelnachweise
↑Georg Karl von Mayr: General-Index über alle Landes-Verordnungen, welche durch die Königlich baierische Regierungs-Blätter von Baiern in München, von der Oberpfalz in Amberg, von Franken in Bamberg, und von Schwaben in Ulm ... promulgirt und bekanntgemacht worden sind: Von den Jahren 1802, 1803, 1804, und 1805. 1. Zängl, 1806, S.123.
↑Topographisch-historisches Handbuch für den Regierungsbezirk von Schwaben und Neuburg, mit den Wappen-Abbildungen aller wappenberechtigten Orte dieses Bezirks: nach offiziellen Hilfsquellen bearbeitet. Selbstverlag des Verf., 1841, S.62–63.
↑Königlich Allerhöchste Verordnung vom 2. April 1879, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend (GVBl, S. 387 f.)