Als Landesdirektion Sachsen wird die unterhalb der sächsischen Ministerialebene stehende Mittelbehörde bezeichnet.[1] Sie ist allgemeine Staatsbehörde des Freistaates Sachsen und dem Sächsischen Staatsministerium des Innern unmittelbar nachgeordnet. Nach der gesetzlichen Regelung hat sie drei Standorte in Chemnitz, Dresden und Leipzig (sog. Dienststellen), wobei die beiden letzteren in der Presse fälschlich als Außenstellen bezeichnet werden. Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 Sächs. Verwaltungsorganisationsgesetz befindet sich am Standort Chemnitz der Sitz des Präsidenten; dieser Sitz ist zugleich der Hauptsitz. Außenstellen (Dienstsitze) bestehen in Bautzen, Görlitz und Zwickau.[2]
Die Landesdirektion Sachsen ist am 1. März 2012 aus den früheren Landesdirektionen Chemnitz, Dresden und Leipzig hervorgegangen, deren Aufgaben und Befugnisse sie weitgehend übernommen hat. Die früheren Landesdirektionen entstanden ihrerseits im Zuge der sächsischen Verwaltungsneuordnung und der Kreisreform Sachsen 2008 am 1. August 2008 als Nachfolgebehörden der früheren Regierungspräsidien.
Mit der Abschaffung der Landesdirektionen setzt sich ein bundesweit zu beobachtender Trend (nach Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen) fort, Behörden der Mittelinstanz aus Kostengründen[3] aufzugeben und bestehende Aufgaben entweder auf die unteren Behörden der Kreis- und Stadtebene oder auf die Ministerien oder auf ihnen unmittelbar nachgeordnete, ebenso landesweit tätige Landesoberbehörden zu verlagern.
Aufgaben und Organisation
Die Landesdirektion Sachsen nimmt Aufgaben aus mehreren Staatsministerien wahr und koordiniert die gesamte Verwaltungstätigkeit in Sachsen. Im Sinne bundesrechtlicher Vorschriften ist sie höhere Verwaltungsbehörde. Sie wird durch einen Präsidenten und 3 Vizepräsidenten für die Standorte Dresden, Chemnitz und Leipzig nach außen vertreten und ist in Abteilungen und Referate gegliedert.[4] Sie nimmt die Aufgaben des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen und die Aufgaben der verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung wahr.[5]
In der Abteilung 2 befinden sich die Kommunalaufsicht, die Glücksspielaufsicht und zwei Landesämter. Weitere Referate üben die Rechtsaufsicht über festgelegte Sachgebiete aus.
Sächsisches Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe
Abteilung 3: Infrastruktur
Die Abteilung 3 beschäftigt sich mit der Förderung und der Genehmigung von Bauvorhaben sowie dem Recht auf dem Fachgebiet Bauwesen. Außerdem ist hier die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen angesiedelt.
↑§ 6 Sächs. Verwaltungsorganisationsgesetz in der Fassung von Art. 3 des Gesetzes zur Neuordnung von Standorten der Verwaltung und der Justiz des Freistaates Sachsen vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130).