Das Kreisgericht Potsdam war ein preußisches Kreisgericht in der damaligen preußischen Provinz Brandenburg mit Sitz in Potsdam.
In Potsdam bestand bis 1849 ein Königliches Stadtgericht. Das Königliche Justizamt Potsdam war für die Gemeinden um Potsdam herum zuständig. In Beelitz war das Land- und Stadtgericht Beelitz angesiedelt.
Im Jahre 1849 wurden in Preußen einheitlich Kreisgerichte geschaffen. Hierbei wurde die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft und die Patrimonialgerichte aufgehoben. Auch die eingangs genannten Gerichte wurde aufgehoben und es entstand das Königliche Kreisgericht Potsdam. Es umfasste die Stadt Potsdam und Teile der Landkreise Zauch-Belzig und Osthavelland. Zuständiges Appellationsgericht blieb das Kammergericht.
Beelitz erhielt kein eigenes Kreisgericht. Dort wurde die Gerichtsdeputation Beelitz eingerichtet, die dem Kreisgericht Potsdam zugeordnet war. In Ketzin/Havel wurden Gerichtstage abgehalten.
Schwurgerichtssachen des Kreisgerichtes Jüterbog wurden beim Kreisgericht Potsdam verhandelt. Am Gericht waren 1870 ein Direktor und elf Kreisrichter eingesetzt. Die Zahl der Gerichtseingesessenen betrug 80.101.[1]
Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurde das Gerichtswesen in Deutschland 1879 vereinheitlicht. Damit wurde das Kreisgericht Potsdam aufgehoben und das königlich preußische Landgericht Potsdam mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von neun Landgerichten im Bezirk des Kammergerichts als Nachfolger gebildet.[2]
Dem Kreisgericht Potsdam waren folgende Gemeinden zugeordnet:
Der Gerichtsdeputation Beelitz waren folgende Gemeinden zugeordnet:
Für das Gerichtsgebäude siehe Gedenkstätte Lindenstraße 54/55#Das Gerichtsgebäude.
Von 1853 bis 1857 war hier Theodor Storm als Assessor tätig. Von 1849 bis 1855 war Karl Gustav von Goßler Direktor des Gerichts.
Stadtgericht Berlin | Angermünde | Beeskow | Berlin | Brandenburg | Jüterbog | Perleberg | Potsdam | Prenzlau | Neuruppin | Spandau | Templin | Wittstock | Kreisgericht Wrietzen