Unter anderem wurde er 1852–1854 im Auftrag der bayerischen Staatsregierung zur Beratung und Revision der Entwürfe zum Strafgesetzbuch und einer neuen Strafprozessordnung hinzugezogen und mit der Vertretung des ersteren vor dem Gesetzgebungsausschuss der Abgeordnetenkammer beauftragt. 1857 wurde er zum Mitglied der Kommission zur Beratung eines Zivilgesetzbuches für das Königreich Bayern ernannt.
Karl Friedrich von Dollmann starb nach kurzer Krankheit 1867 im Alter von 55 Jahren in München.
Grabstätte
Die Grabstätte von Karl Friedrich von Dollmann befindet sich auf dem Alten Südlichen Friedhof in München (Gräberfeld 33 – Reihe 1 – Platz 31/32) Standort48.12593333333311.563930555556.[1]
Nachfahren
Dollmann hinterließ zwei Söhne aus seiner ersten Ehe mit Antonie Höltz (1809–1844), Friedrich (1842–1898) und Paul (1844–1895), die beide nach dem Abitur am Maximiliansgymnasium München[2] Rechtswissenschaften studierten. Aus Dollmanns zweiter Ehe mit Pauline von Roth (1818–1870), entstammten die Töchter Pauline (1853–1854), Johanna (1854–1941; verh. mit dem Generalmajor Gottlieb von Thäter) und Käthe (1856–1919; verh. mit dem Professor der Rechte in Göttingen Johannes Merkel).