Die Königlich Sächsische Ordenskanzlei wurde 1832 errichtet und bestand bis 1918. Die Kanzlei mit Sitz in Dresden regelte bis zu ihrer Auflösung alle Ordensangelegenheiten des Königreiches Sachsen.
Die Finanzierung der Kanzlei erfolgte mit einem jährlich festgesetzten Etat, der bis auf wenige Ausnahmen vom sächsischen Staatshaushalt finanziert wurde. So erreichte beispielsweise der Jahresetat von 1910 die Höhe von 39.500 Mark. Der um die Jahrhundertwende beginnende sprunghafte Verleihungsanstieg von Orden und Ehrenzeichen führte zu raschen Erschöpfungen der jährlichen Budgets, weshalb ab 1908/1909 die steigenden Mehrkosten durch Zuschüsse beglichen werden mussten. Mit der vom Ordenskanzler eingeführten Spardoktrin, welche u. a. die Verwendung minderwertiger Metalle vorschrieb und eine vereinfachte Prägeherstellung verlangte, verschlechterte sich die Qualität der verliehenen Dekorationen. Hinzu trat eine Verschärfung der Rückgabeverpflichtung nach dem Ableben des Beliehenen beziehungsweise bei der Verleihung etwaiger höherer Ordensklassen. Verschärft wurde die finanzielle Krise der Kanzlei mit Ausbruch des Ersten Weltkrieges, der eine nochmalige abrupte Erhöhung von Verleihungen u. a. für das 1915 gestiftete Kriegsverdienstkreuz nach sich zog.
Der Ordenssekretär zeichnete für die organisatorischen und geschäftlichen Obliegenheiten der Ordenskanzlei verantwortlich. Ihm oblagen die Verhandlungen mit Ordensherstellern, die Beschaffung der Dekorationen, die Ausfertigung der Urkunden und der Versand.
Die Aufgabe des Ordenskanzlisten bestand in der Matrikelführung sowie der Ausfertigung der Verleihungsurkunden nebst Erledigung des gesamten Schriftverkehrs der Kanzlei.
1832–1839: unbesetzt
1839–1853: Carl Gottlieb August Kaufer
1854–1862: Julius Theodor Schroth
1862–1869: Karl Wilhelm Grieshammer
1870–1895: Julius Wilhelm Heintze
1896–1818: Max Hermann Finsterbusch
Literatur
Gerd Oswald: Orden und Ehrenzeichen des Königreiches Sachsen, Band I, Cottbus 2011, S. 80–89.
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