Bereits während des Zweiten Weltkrieges beschlossen die Alliierten der Anti-Hitler-Koalition, die hauptverantwortlichen Nationalsozialisten im Deutschen Reich vor Gericht zu stellen. Bei der Konferenz von San Francisco wurde Anfang Mai 1945 der Vorschlag unterbreitet, die namentlich noch nicht benannten Hauptkriegsverbrecher vor ein internationales Militärgericht der vier Hauptsiegermächte zu stellen.[2] Nach der Deutschen Kapitulation vom 7. bis 9. Mai 1945 beschlossen die Siegermächte USA, UdSSR, Großbritannien und Frankreich bei der Londoner Konferenz am 8. August 1945 die Errichtung eines Internationalen Militärtribunals.
Die Verfassung (Londoner Statut) des IMT, Artikel 1, beginnt mit:
„In Ausführung des Abkommens vom 8. August 1945 zwischen der Regierung des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland, der Regierung der Französischen Republik und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken soll ein Internationaler Militärgerichtshof zwecks gerechter und schneller Aburteilung und Bestrafung der Hauptkriegsverbrecher der europäischen Achse gebildet werden.“[3]
Internationaler Militärgerichtshof Nürnberg: Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher Band 1–20. Verhandlungs-Niederschriften. Nürnberg 1947 (Digitalisat)
Literatur
Jürgen Weber: Auf dem Wege zur Republik 1945–1947. München 1981.
Heiko Ahlbrecht: Geschichte der völkerrechtlichen Strafgerichtsbarkeit im 20. Jahrhundert, 1999, ISBN 978-3-8305-0412-2.
↑Arieh J. Kochavi: Prelude to Nuremberg: Allied War Crimes Policy and the Question of Punishment. University of North Carolina 1998, ISBN 0-8078-2433-X, S. 220 f.