Das rund 3.077 Hektar große Landschaftsschutzgebiet entstand durch Sammelverordnung des Landratsamts Karlsruhe vom 15. Oktober 1962 zum Schutze von Landschaftsteilen im Landkreis Karlsruhe.
Wesentlicher Schutzzweck ist es, das größte zusammenhängende Waldgebiet in der Rheinebene in seiner Vielfalt, Eigenart und Schönheit als in sich abgeschlossener Lebensraum von Tier- und Pflanzengesellschaften zu erhalten. Gleichzeitig soll damit ein Naherholungsraum in unmittelbarer Stadtnähe nachhaltig gesichert werden. Das Schutzgebiet dient zugleich wesentlich der Unterstützung stadtökologischer Funktionen, wie der Klimasteuerung, der Luftregeneration, der Immissionsminderung und ist zugleich Rückzugsraum der aus dem städtischen Bereich weitgehend verdrängten Flora und Fauna.