Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung des Orts erfolgte 1282 oder 1283 als Gauwoldeshusen und Gawaldeshusen in einem Eppsteinischen Lehnsverzeichnis. In erhaltenen Urkunden späterer Jahre wird Geilshausen unter den folgenden Ortsnamen erwähnt (in Klammern das Jahr der Erwähnung):[1]Gawelshusen (um 1300), Goulenhusin (1304), Gowilshusen (1311) und Gauwilshusen (1359).
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Geilshausen:
„Geilshausen (L. Bez. Grünberg) evangel. Filialdorf; liegt 11⁄2 St. von Grünberg an der Lumda, und gehört der Freiherrl. Familie von Nordeck zur Rabenau. Man findet 86 Häuser, 443 Einw., die außer Kath. und 4 Juden evangelisch sind, ferner 1 Kirche und 1 Schulhaus. Die Einwohner, unter welchen 45 Bauern und 11 Handwerker sind, treiben zum Theil Leineweberei und Handel mit Blutigeln und irdenem Geschirr. – Geilshausen, das früher unter dem Namen Gawelsshusen vorkommt, gehörte im 15. Jahrhundert zur Londorfer Mark. Im Jahr 1822 hat die Freiherrl. Familie von Nordeck zur Rabenau einen Theil der Patrimonialgerichtsbarkeit an den Staat abgetreten.“[3]
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Oberhessen (ab 1815 Provinz Oberhessen) wurde das „Hofgericht Gießen“ eingerichtet. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Geilshausen das „Patrimonialgericht der Freiherren Nordeck zur Rabenau“ in Londorf zuständig. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übertragen. 1822 traten die Freiherren Nordeck zur Rabenau ihre Recht am Patrimonialgericht Londorf an das Großherzogtum Hessen ab.[9] „Landgericht Grünberg“ war daher von 1822 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht, das für Geilshausen zuständig war.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglichen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Grünberg“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[10]
Vom 1. Januar 1977 bis zum 1. August 1979 trug das Gericht den Namen „Amtsgericht Lahn-Gießen“, der mit der Auflösung der Stadt Lahn wieder in „Amtsgericht Gießen“ umbenannt wurde.
Bevölkerung
Einwohnerstruktur 2011
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Geilshausen 756 Einwohner. Darunter waren 12 (1,6 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 108 Einwohner unter 18 Jahren, 315 zwischen 18 und 49, 174 zwischen 50 und 64 und 159 Einwohner waren älter.[11] Die Einwohner lebten in 303 Haushalten. Davon waren 75 Singlehaushalte, 90 Paare ohne Kinder und 117 Paare mit Kindern, sowie 18 Alleinerziehende und 3 Wohngemeinschaften. In 57 Haushalten lebten ausschließlich Senioren/-innen und in 192 Haushaltungen lebten keine Senioren/-innen.[11]
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: LAGIS[1]Gemeinde Rabenau[2]; Zensus 2011[11]
Erwerbspersonen: 153 Land- und Forstwirtschaft, 144 Prod. Gewerbe, 38 Handel, Verkehr und Nachrichtenübermittlung, 23 Dienstleistungen und Sonstiges.[1]
Politik
Für Geilshausen besteht ein Ortsbezirk (Gebiete der ehemaligen Gemeinde Geilshausen) mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung.[6]
Der Ortsbeirat besteht aus fünf Mitgliedern. Bei den Kommunalwahlen in Hessen 2021 betrug die Wahlbeteiligung zum Ortsbeirat 62,48 %. Dabei wurden gewählt: je ein Mitglied der CDU und SPD sowie drei Mitglied der Liste „Bürger für Ragenau“.[15] Der Ortsbeirat wählte Markus Titz (BfRab) zum Ortsvorsteher.[16]
Dorfkirche
Die Evangelische Kirche Geilshausen hat einen gotischenChorturm aus dem 15. Jahrhundert, der wehrhaften Charakter hat. Der 21 Meter hohe Kirchturm auf quadratischem Grundriss erhält sein ungewöhnliches Äußeres durch vier Pechnasen. In den 1950er Jahren wurde westlich ein Langhaus mit Satteldach angebaut.
↑Gemeindegebietsreform in Hessen; Zusammenschlüssen und Eingliederungen von Gemeinden vom 21. Dezember 1971. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1972 Nr.3, S.84, Punkt 93 Abs. 22 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 6,0MB]).
↑Karl-Heinz Gerstemeier, Karl Reinhard Hinkel: Hessen. Gemeinden und Landkreise nach der Gebietsreform. Eine Dokumentation. Hrsg.: Hessischer Minister des Inneren. Bernecker, Melsungen 1977, OCLC180532844, S.308.
↑ abHauptsatzung. (PDF; 21 kB) § 6. In: Webauftritt. Gemeinde Rabenau, abgerufen im November 2021.
↑Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com. Abgerufen am 1. Januar 1900
↑Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC162730471, S.12ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑
Die Abtretung der Patrimonal-Gerichtsame der Freiheeren von Nordeck zur Rabenau in dem Lohndorfer Grund, zur Ausübung durch den Staat betr. vom 4. März 1822. In: Großherzogliches Ministeriums des Inneren und der Justiz (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1822 Nr.15, S.179 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 36,0MB]).
↑Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr.15, S.197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8MB]).