Die Flussgebietseinheit (FGE) ist ein Begriff aus der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Es sind die Einzugsgebiete der Flüsse, den Staaten zugeordnet, und Kleingebiete zu systematischen Gruppen zusammengefasst.
In Artikel 2 der Richtlinie wird der Begriff Flussgebietseinheit folgendermaßen definiert:
„ein […] als Haupteinheit für die Bewirtschaftung von Einzugsgebieten festgelegtes Land- oder Meeresgebiet, das aus einem oder mehreren benachbarten Einzugsgebieten und den ihnen zugeordneten Grundwässern und Küstengewässern besteht“
Die Flussgebietseinheiten sind die gemeinsamen und nationalen Planungsräume für die Umsetzung der WRRL, in denen wasserrechtliche Bewirtschaftungspläne erstellt werden.
In küstennahen Landschaften mit vielen kleinen Flusssystemen können die Einzugsbereiche der Meereszuflüsse eines Küstenabschnittes und die Küstengewässer, in die sie münden, für administrative Zwecke zu einer Flussgebietseinheit zusammengefasst werden oder der Flussgebietseinheit des nächstgelegenen Stroms zugeschlagen werden. Ein gutes Beispiel ist die nach einer Bucht und dem größten der kleinen Flüsse benannte Flussgebietseinheit Schlei/Trave, die alle Meereszuflüsse der schleswig-holsteinischen Ostseeküste umfasst und mit dem Einzugsgebiet der Stepenitz bis nach Mecklenburg-Vorpommern hineinreicht.
Da die Flussgebietseinheiten ohne Rücksicht auf die Staatsgrenzen festgelegt wurden, gibt es demnach nationale Flussgebietseinheiten, wenn alle betroffenen Gewässer ein und demselben Nationalstaat zuzuordnen sind, und internationale Flussgebietseinheiten, wenn mehrere europäische Nationalstaaten betroffen sind. In diesem Fall müssen alle Planungen auch im Kontext der betroffenen Staaten erfolgen.
Nationales
Deutschland
Deutschland umfasst die folgenden Flussgebietseinheiten:[K 1]
Österreich hat Anteil an den Flussgebietseinheiten (Flusseinzugsgebieten) Donau (80.593 km², 96 % des österreichischen Staatsgebiets), Rhein (2,8 %, in Vorarlberg) A6 und Elbe (1,1 %, kleines Gebiet im Mühl- und Waldviertel).[2]
Die Flussgebietseinheiten (Planungsräume) des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans (NPG) sind:[3][K 2]
mit einigen Bächen aus dem Sauwald zur Donau zwischen Innmündung bei Passau und Jochenstein; ab dort Donauzuflüsse beiderseits österreichisch; da der Pegel Achleiten 1955 im Stausee Jochenstein ersoffen ist, ist der Jochenstein unterhalb der neue hydrometrische Markstein.
A2
March mit den Anteilen in Tschechien
A3
mit dem in die slowakische Donau entwässernden Grundwasserkörper bei Kittsee
↑Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Hrsg.): Karte der zuständigen Behörden. In: Bericht der Bundesrepublik Deutschland. 18. Juni 2004, S. 2. bmu.de (Memento des Originals vom 7. Dezember 2008 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bmu.de (PDF-Datei; 232 kB)
↑Lage und Abgrenzung von Grundwasserkörpern. (PDF; 1,5 MB) Arbeitskarte, WRRL-Arbeitskreis „Grundwasser“ (Stand Oktober 2002); Graphik: Umweltbundesamt GmbH, Vincze, Oktober 2002, im Auftrag des BMLFUW; Datenquelle: Wassergüteerhebung in Österreich, Bundesministerium f. Land-, u. Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft; Ämter der Landesregierungen
Einzelnachweise
↑Richtlinie 2000/60/EG (PDF) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik
↑Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan 2009 – NGP 2009. BMLFUW-UW.4.1.2/0011-I/4/2010, 1 Allgemeine Beschreibung der Merkmale der Flussgebietseinheiten, S. 15 ff. (PDF@1@2Vorlage:Toter Link/www.lebensministerium.at (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis., lebensministerium.at)