Die Europäische Kommission hat für wettbewerbsrechtliche Marktabgrenzungen (Marktanteilsberechnungen) folgende Fahrzeugsegmente für Personenkraftwagen definiert.[1] Diese sind jedoch nicht zu verwechseln mit den EG-Fahrzeugklassen für technische Belange.
Bei dieser Einteilung entfällt im Vergleich zur Einteilung des deutschen Kraftfahrt-Bundesamtes die Kompaktklasse, die hier als Mittelklasse bezeichnet wird. Dadurch erhalten die folgenden Kommissions-Fahrzeugsegmente die Bezeichnung des nächsthöheren KBA-Fahrzeugsegments und darüber das Fahrzeugsegment der Luxusklasse: