Lautz lebte nach der Haftentlassung bis zu seinem Tode in Lübeck. Das Pensionsamt in Kiel[9] hatte seine Pensionsansprüche seit dem 1. Dezember 1952 (1951 und 1952 bestand Anspruch auf seine Stellung und Gehalt als Oberreichsanwalt) eines Oberreichsanwalts auf die 1936 unter den Nationalsozialisten erfolgte Beförderung zum Generalstaatsanwalt beim Kammergericht in Berlin „gekürzt“. Der von den Stuttgarter Nachrichten im Dezember 1956 (nach fünf Jahren) aufgedeckte politische Skandal in der Bundesrepublik führte nach weiteren fünf Jahren disziplinarrechtlicher juristischer Gefechte (es ging auch darum, mit welchem Titel man ihn ansprechen durfte: „Oberreichsanwalt a.D.“) schließlich zu einer „Gnadenpension“ von 600 DM.[8]
Literatur
Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich – Wer war was vor und nach 1945. 2. Auflage. Fischer, Frankfurt am Main 2007, ISBN 978-3-596-16048-8, S. 360.
Lothar Gruchmann: Justiz im Dritten Reich 1933–1940. Anpassung und Unterwerfung in der Ära Gürtner. 3. verbesserte Auflage. Oldenbourg, München 2001, ISBN 3-486-53833-0, (Quellen und Darstellungen zur Zeitgeschichte, 28).
↑ ab
Der SPIEGEL berichtete … In: Der Spiegel. Nr.46, 1963, S.130 (online). Zitat: „Das Kieler Innenministerium hatte dem einstigen NS-Ankläger lediglich eine ‚Gnadenrente‘ von 600 Mark monatlich zugestanden.“
↑Schleswig-Holstein ging unter den Bundesländern besonders großzügig mit seiner Karriere um. Siehe die Verhaftung von Werner Heyde 1959 in Flensburg. Siehe auch das Wirken des Staatssekretärsohnes und CDU-Ministers Hartwig Schlegelberger