Das rund 23 Hektar große Naturschutzgebiet ist unter der Nummer 153 in das Verzeichnis der Naturschutzgebiete des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume eingetragen. Es wurde Ende 1990 ausgewiesen (Datum der Verordnung: 13. Dezember 1990). Zuständige untere Naturschutzbehörde ist der Kreis Schleswig-Flensburg.[1]
Das Naturschutzgebiet liegt westlich von Flensburg in einer heute landwirtschaftlich geprägten saaleeiszeitlichenMoränenlandschaft. Es stellt ein kleines Eichenkratt und eine nördlich davon liegende, aufgelassene Kiesgrube, in der sich ein Sohlengewässer befindet, mit den umgebenden offenen und bewaldeten Flächen unter Schutz.