Nach der Rückkehr nach Bonn wurde er 1864/65 in den Bonner Philologenkrieg verwickelt, in dem er sich als Parteigänger Friedrich Ritschls hervortat. Unter dramatischen Umständen wurde er am 9. März 1865 zum Dr. phil. promoviert.[4] Er setzte seine Studien an der Universität Leipzig fort, an der er 1867 zum Dr. iur. promovierte. Er habilitierte sich 1868 in Heidelberg und wurde Privatdozent.[5] Eine Bildungsreise führte ihn nach Österreich, Belgien, Italien und Frankreich.
Er wirkte in Halle an der Profilierung des noch jungen Verwaltungsrechts mit und widmete sich staatsrechtlichen Fragen. Er gestaltete den Umbau der Juristischen Fakultät zur Rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät mit. Für das akademische Jahr 1899/1900 wurde er zum Rektor gewählt.[6] Ab 1901 saß er im Preußischen Herrenhaus.
Sein Sohn Otto Loening wurde ebenfalls Rechtswissenschaftler und Politiker. Der jüngere Sohn Hermann Loening (* 1885; † 1943) war Dr. rer. pol., Abteilungsleiter[7] und Geschäftsführer des Reichsverbands der Deutschen Industrie bis 1933,[8] ging[9] dann mit seiner Frau Eva von Gierke-Polanowitz, Schwester des Hans von Gierke, ins Exil und lebte zuletzt in Windhoek in Südwest-Afrika.[10]
D. theol. h. c. der theologischen Fakultät der Universität Halle
Werke (Auswahl)
Loening war Mitherausgeber der Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik und hat sich an der Herausgabe des Staatswörterbuchs von Johann Caspar Bluntschli beteiligt. Zudem hat er einige Bücher verfasst, die sich vor allem mit dem Verwaltungsrecht beschäftigten.
Die Erbverbrüderungen zwischen den Häusern Sachsen und Hessen und Sachsen, Brandenburg und Hessen. Heidelberg 1867.
Die Verwaltung des Generalgouvernements im Elsaß. Straßburg 1874.
Geschichte des deutschen Kirchenrechts. Straßburg 1878, 2 Bände
Die Haftung des Staates für rechtswidrige Handlungen des Beamten. Frankfurt am Main 1879.
Lehrbuch des deutschen Verwaltungsrechts. Leipzig 1884.
Rudolf v. Gneist. 1895.
Die Gemeindeverfassung des Urchristentums. Halle 1888.
Die Repräsentativverfassung im 19. Jahrhundert. 1900.
Grundzüge der Verfassung des Deutschen Reiches. B. G. Teubner, 1901.
Gerichtsbarkeit über fremde Staaten und Souveräne. 1903.
Die Autonomie der standesherrlichen Häuser Deutschlands nach dem Rechte der Gegenwart. 1905.
mit Konrad Elster, Johannes Conrad und Wilhelm Hector Richard Albrecht Lexis: Handbuch der Staatswissenschaften. 1896–1901 u.ö. (online)
Kaiser und Reich, 1888–1913 Festrede gehalten in der Aula der Königlichen Friedrichs-universität, Halle-Wittenberg, am 16. Juni 1913. Halle 1913.
Die standesherrliche Schiedsgerichtsbarkeit und das Urteil des königlichen Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 24. Februar 1913. Halle a. d. S., 1917.
Das preussische Gesetz vom 10. Juni 1834 betreffend die Deklaration der Verfassungsurkunde. Halle 1913.
Literatur
Herrmann A. L. Degener: Wer ist’s? Unsere Zeitgenossen. Verlag Degner, Leipzig 1906, S. 719. (Deutsches Who is Who).
Martin Becker: Arbeitsvertrag und Arbeitsverhältnis in Deutschland: vom Beginn der Industrialisierung bis zum Ende des Kaiserreichs. Vittorio Klostermann, Frankfurt/Main 1995, ISBN 3-465-02837-6.
Zoran Pokrovac: Juristenausbildung in Osteuropa bis zum Ersten Weltkrieg. Vittorio Klostermann, Frankfurt/Main 2007, ISBN 978-3-465-04037-8.