Drogen (verwandt mit „trocken“) oder Arzneidrogen sind haltbar gemachte Teile von Pflanzen, Pilzen, Tieren oder Mikroorganismen und werden meist zur Herstellung von Arzneimitteln verwendet. Sie werden gewöhnlich durch Trocknung haltbar gemacht. Auch bestimmte biologische Substrate ohne zelluläre Struktur wie etwa Wachse und Harze und andere Abscheidungsprodukte werden zu den Drogen gerechnet. In früherer Zeit findet man auch mineralische Arzneidrogen beschrieben.[1] Heutzutage sind pharmazeutische Drogen größtenteils pflanzlicher Natur.[2][3]
Drogen werden als natürliche Rohstoffe für die Gewinnung arzneilich wirksamer Inhaltsstoffe sowie auch als Hilfsstoffe in der Arzneimittelherstellung genutzt. Isolierte, chemisch definierte Arzneistoffe biologischen Ursprungs nennt man biogene Arzneistoffe. Die Lehre von den Drogen (Drogenkunde, Pharmakognosie) ist ein Teilgebiet der pharmazeutischen Biologie.
Ein die abendländische Pharmazie, der bereits im frühen Mittelalter auch orientalische Drogen[4] zur Verfügung standen, wesentlich beeinflussendes Arzneidrogenbuch war das im 12. Jahrhundert erschienene Circa instans.[5][6]
Der Begriff „Droge“ bezeichnet durch Trocknung haltbar und verwertbar gemachte heilkräftige Pflanzen (Drogenpflanze, Heilpflanze) oder Pflanzenteile und wurde zum Synonym für Spezerei, Gewürz, Apothekerware und anderes. Im allgemeinen heutigen Sprachgebrauch wird der Begriff auch – verkürzend für Rauschdroge – verwendet, um eine Substanz oder deren Zubereitungen zu bezeichnen, die durch Menschen zur Erzeugung eines Rauschzustandes oder zur Befriedigung – im Falle einer Abhängigkeit – verwendet werden.
Das mittelalterliche Wort für Drogen im Sinne von nicht zugesammengesetzten Arzneimitteln (Pflanzen, Tiere, deren Teile oder aus ihnen gewonnene Stoffe, und Mineralien), war Simplicia.[7] Das ursprünglich aus dem deutschen Sprachraum stammende Wort Droge wurde um 1600 aus französischdrogue ‚Gewürz, Chemikalie, pharmazeutisches Mittel‘ ins Deutsche rückentlehnt.[8] Dieses Wort ist vermutlich vom Niederländischen oder Niederdeutschen ins Französische gelangt, da französisch drogue zuerst in Nordfrankreich bezeugt ist. Der Ausgangspunkt soll mittelniederländischdroge vaten oder mittelniederdeutschdrȫgevate sein. Ursprünglich ‚trockene Fässer‘ bedeutend, das heißt ‚Behälter für trockene, nichtflüssige Ware‘, wurde das substantivierte Adjektiv droge wohl abkürzend nicht nur für die Behälter, sondern auch für die in ihnen aufbewahrten Waren verwendet, so dass sich die Bedeutung zu ‚Gewürz, Arzneimittel‘ entwickelte. Das zugrundeliegende Adjektiv (vergleiche niederländisch droog, niederdeutsch dröge) ist etymologisch verwandt mit gleichbedeutendem trocken. Eine wenig plausible Annahme basiert auf einem arabischen Ursprung.[9]
Einteilung der Drogen mit Beispielen
In den folgenden Beispielen sind kursiv in Klammern die (neuen) lateinischenoffizinellen Bezeichnungen der Drogen angegeben. In der ursprünglichen (alten) lateinischen Drogenbezeichnung war die Drogenart (häufig im Plural) dem Genitiv der Stammpflanze vorangestellt (z. B. Flores tiliae, Folia sennae, Fructus foeniculi). Da bei Teedrogen eine alphabetische Sortierung nach Stammpflanzen wichtiger ist als die Drogenart, wird bei pflanzlichen Drogen in der neuen lateinischen Bezeichnung die Stammpflanze nach vorn gezogen und als zusätzliche Vereinfachung die Drogenart generell im Singular verwendet (z. B. Tiliae flos, Sennae folium, Foeniculi fructus). Bei nichtpflanzlichen Drogen (z. B. Adeps lanae, Lichen islandicus, Cera alba) wurden zumeist die alten Bezeichnungen beibehalten. Zudem bestehen wie allgemein für Arzneimittel und Heilkräuter auch volkstümliche Bezeichnungen[10] für Drogen.
Drogen tierischer Natur mit zellulärer Struktur haben kaum noch pharmazeutische Bedeutung, werden jedoch noch für homöopathische Zubereitungen verwendet. Beispiele für solche Tierdrogen: Medizinischer Blutegel (Hirudo medicinalis), Cochenilleschildlaus (Dactylopius coccus), Honigbiene (Apis mellifera).
Psychogene Drogen werden als Rauschdrogen, in der Umgangssprache auch kurz „Drogen“, bezeichnet. Drogen in der Heilkunde, deren Wirkung magischen oder religiösen Prinzipien zugeschrieben wurde, als Wunderdrogen.[11][12][13]
Bildergalerie gebräuchlicher Drogen
Kamillenblüten (Matricariae flos)
Lavendelblüten (Lavandulae flos)
Hibiskusblüten (Hibisci flos)
Mariendistelfrüchte (Cardui mariae fructus)
Fenchelfrüchte (Foeniculi fructus)
Krappwurzel (Rubiae tinctorum radix)
Süßholzwurzel (Liquiritiae radix)
Baldrianwurzel (Valerianae radix)
Isländisches Moos (Lichen islandicus)
Huflattichblätter (Farfarae folium)
Arabisches Gummi, pulverisiert (Gummi arabicum)
Schellack (Lacca in tabulis)
Herstellung und Gebrauchsformen
Drogen können aus Wildbeständen oder aus Kulturen gesammelt bzw. geerntet werden. Bestimmungen des Artenschutzes sind zu beachten. Die optimale Erntezeit für pflanzliche Drogen richtet sich nach dem Vorhandensein maximaler Wirkstoffmengen und schwankt je nach Pflanzenteil: so werden im Allgemeinen Rinden im Frühjahr, Kräuter kurz vor, Blätter zu Beginn oder während der Blütezeit, Blüten kurz nach dem Aufblühen, Samen und Früchte kurz vor oder während der Vollreife und Wurzeln und Rhizome ab dem Spätherbst, nach der Vegetationsperiode, geerntet. Pflanzliche Drogen müssen möglichst frei von Verschmutzungen und Insekten sein. Frischpflanzen sollten nach der Ernte rasch verarbeitet werden; eine längere Haltbarkeit haben getrocknete Drogen. Die Trocknung erfolgt schonend an der Luft bei normaler Umgebungstemperatur oder in Trocknungsanlagen, wo den Pflanzen im Warmluftstrom bei Temperaturen von 35 bis 60 Grad Celsius, je nach Beschaffenheit der Droge und Empfindlichkeit der Inhaltsstoffe, das Wasser entzogen wird. Meistens werden die Drogen nach der Trocknung zerkleinert, je nach Zerkleinerungsgrad erhält man das Produkt grob geschnitten (lat. concisus), fein geschnitten (lat. minutim concisus) oder gepulvert (lat. pulvis). Daneben werden Drogen auch unzerkleinert, als Ganzes (lat. totus) verwendet. Drogen können Keimreduktionsverfahren unterzogen werden, um einem mikrobiellen Verderb während der Lagerung vorzubeugen, wobei die Behandlung mit Gammastrahlung oder Ethylenoxid in Deutschland nicht erlaubt ist.
Drogen müssen trocken und vor Licht geschützt gelagert werden.
Qualität
Als Arzneistoffe oder Arzneimittel unterliegen Drogen besonderen Qualitätsanforderungen, die sich in entsprechenden Standards niederschlagen und weitgehend in den Monografien der Arzneibücher oder anderen Sammlungen wie etwa dem Deutschen Arzneimittel-Codex (DAC) festgelegt sind. Gemäß Apothekenbetriebsordnung dürfen in der Rezeptur und Defektur nur Ausgangsstoffe verwendet werden, deren ordnungsgemäße Qualität festgestellt und dokumentiert ist.[14] Für Fertigarzneimittel, die Drogen oder Drogenzubereitungen enthalten, hat der pharmazeutische Unternehmer die Sicherstellung einer einwandfreien und standardisierten Qualität im Arzneimittelzulassungsverfahren zu belegen.
Spezifikation
Neben der obligatorischen Identitätsprüfung zum Ausschluss von Verwechslungen werden an Drogen verschiedene Reinheitsprüfungen durchgeführt. Allgemeine Tests sind die Ermittlung fremder Bestandteile, des Aschegehaltes und des Trocknungsverlustes. Aus toxikologischer Sicht sind Prüfungen auf Pestizidrückstände, Schwermetalle, mikrobielle Verunreinigung und gegebenenfalls auf Schimmelpilzgifte und radioaktiveIsotope bedeutsam. Je nach Inhaltsstoffen sind charakteristische Wertbestimmungen wie Bestimmung des Bitterwertes, der Quellungszahl, der Verseifungszahl oder biologischer Aktivitäten (z. B. hämolytische Aktivität) durchzuführen. Auch spezifische Gehaltsbestimmungen können Bestandteil der Prüfvorschrift sein, um den Mindestgehalt an wirksamen Stoffen sicherzustellen.[3]
Drogen mit stark wirksamen Inhaltsstoffen und geringer therapeutischer Breite (Alkaloide, Herzglykoside, Anthraglykoside) werden als Pulver oder Extrakt mit einem normierten Gehalt an wirksamen Inhaltsstoffen in der Arzneimittelherstellung verwendet, wobei zusätzlich zum Mindestgehalt auch eine Obergrenze vorgeschrieben ist, um Vergiftungen durch eine versehentliche Überdosierung zu vermeiden.
Durch die Standardisierung unterscheiden sich Arzneidrogen von Teepflanzen, die in Lebens- und Genussmitteln verwendet werden.
Drogen der Traditionellen Chinesischen Medizin
Mit dem Einzug der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) in Europa wurde die Qualitätskontrolle von Drogen vor neue Herausforderungen gestellt. Nicht bekannte Stammpflanzen und unleserliche Beschriftungen führten zu Verwechslungen von TCM-Drogen, und die Presse berichtete über Schwermetallbelastung, Kontamination mit Schimmelpilzgiften und Pestiziden, bedenkliche Mengen toxischer Inhaltsstoffe (Aristolochiasäuren) und über Zusätze synthetischer Stoffe.[15] In Deutschland sind gemäß einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg TCM-Rezepturen als Arzneimittel einzustufen,[16] so dass eine Qualitätsprüfung für die enthaltenen Drogen in das Aufgabengebiet der Apotheken fällt. Mittlerweile gibt es Arbeitsgemeinschaften, die sich mit einer Standardisierung der chinesischen Arzneidrogen befassen und Qualitätsnormen erarbeiten. Der Deutsche Arzneimittel-Codex (DAC) enthält eine Rahmenmonographie für die Prüfung von TCM-Drogen. Weitere Regelwerke sind die Pharmacopoeia of the People’s Republic of China und ihre kommentierte deutsche Übersetzung Arzneibuch der chinesischen Medizin: Monographien des Arzneibuchs der VR China sowie die Monografien aus der Reihe Drug Monographs and Analysis.[17][18][19]
Die bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) betreibt in Bayern Anbauversuche für diverse TCM-Drogen, von denen einige mittlerweile im Handel erhältlich sind.[21] Durch den kontrollierten Anbau sind Risiken wie Verwechslungen und die beschriebenen Verunreinigungen vermeidbar.
Verwendung
Zelluläre Drogen werden wegen ihres hohen Gerüststoffanteils fast immer als Auszug angewendet.
Arzneitee
Die einfachste Form des Auszugs ist die Teebereitung: dazu wird die grob oder fein geschnittene Teedroge durch Abkochung (Dekokt), Aufguss oder Kaltansatz (Mazeration) mit Wasser zu einem Getränk verarbeitet.[22] Bei bestimmten Drogen, wie den Früchten der Doldenblütler, ist es üblich, sie unmittelbar vor der Anwendung „anzustoßen“ (d. h. etwas zu quetschen), damit sie ihre Wirkstoffe besser freisetzen. Drogen für die Teebereitung (Arzneitee) werden als lose Ware oder portioniert in Teefilterbeuteln in den Verkehr gebracht. Je nach Indikation werden Einzeldrogen oder Drogenmischungen (Teemischung, Teegemisch, lateinisch Species[23][24]) verwendet. Bei den Teemischungen unterscheidet man nach Zusammensetzung und Anwendungsgebiet beispielsweise:
Species pectoralis[29](Species pectorales): „Brusttee“, hustenlösende Teemischung
Species sedativae[30](Species nervinae): beruhigende Teemischung
Neben der innerlichen Anwendung als Tee kommen die klassischen Teedrogen bzw. ihre Auszüge – teilweise in traditioneller Überlieferung als Hausmittel – in Form von Umschlägen, Spülungen, Wickeln, Bädern und Kräuterkissen auch äußerlich zur Anwendung.
Phytopharmaka
Drogenzubereitungen werden durch Verfahren wie Pulverisierung, Extraktion, Pressung, Destillation, auch in Kombination mit Fermentation, Fraktionierung, Anreicherung und Reinigung aus Drogen hergestellt. In der verfahrenstechnischen Herstellung von Auszügen werden neben Wasser ferner organische Extraktionsmittel wie etwa niedere Alkohole verwendet, wodurch lipophile Stoffe besser ausgezogen werden. Es entstehen Tinkturen, ätherische Öle, Presssäfte, Flüssig-, Dick- und Trockenextrakte, die teilweise direkt angewendet werden können, häufiger aber industriell weiter verarbeitet werden zu den verschiedensten arzneilichen Darreichungsformen (Phytopharmaka).
Hilfsstoff
Manche Pflanzendrogen werden den Arzneitees nicht zwecks arzneilicher Wirkung, sondern zur Verbesserung von Geschmack oder Aussehen („Schmuckdroge“) zugesetzt. Nichtzelluläre Drogen werden zudem auch als pharmazeutische Hilfsstoffe verwendet, wie etwa Gummi arabicum, Bienenwachs oder Wollwachs.
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Karl Hiller, Matthias F. Melzig: Lexikon der Arzneipflanzen und Drogen. 2 Bände, Spektrum Akademischer Verlag, Heidelberg / Berlin 1999; 2. Auflage ebenda 2010, ISBN 978-3-8274-2053-4.
H. Rimpler (Hrsg.): Biogene Arzneistoffe. 2., neu bearb. Auflage. Dt. Apotheker-Verlag, 1999. ISBN 3-7692-2413-2.
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E. Teuscher: Gewürzdrogen – Ein Handbuch der Gewürze, Gewürzkräuter, Gewürzmischungen und ihrer ätherischen Öle -. Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, Stuttgart 2003, ISBN 3-8047-1867-1.
Max Wichtl (Hrsg.): Teedrogen und Phytopharmaka: Ein Handbuch für die Praxis auf wissenschaftlicher Grundlage. 5. Auflage, Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, Stuttgart 2008, ISBN 978-3-8047-2369-6.
Otto Ziegler, Artur Petzold: Drogenkunde. Verlagsgesellschaft R. Müller, Eberswalde 1929. Nachdruck im Reprint-Verlag, Leipzig 2002, ISBN 3-8262-2601-1.
↑Christine Boot: Das Aufkommen mineralischer Drogen in deutschen Wundarzneibüchern des Spätmittelalters. (Kurzfassung) In: Nachrichtenblatt der deutschen Gesellschaft für Geschichte der Medizin und der Naturwissenschaften. Band 35, 1985.
↑Zum Begriff Arzneidrogen vgl. beispielsweise Werner Dressendörfer: „In apotecis circa realtum“. Venedig als Einkaufsplatz für Arzneidrogen während des 15. Jahrhunderts. In: Orbis pictus. Kultur- und pharmaziehistorische Studien. Hrsg. von Werner Dressendörfer und Wolf-Dieter Müller-Jahncke, Frankfurt am Main 1985, S. 73–86.
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↑Fritz-Heinz Holler: Das Arzneidrogenbuch in der Salernitanischen Handschrift der Breslauer Stadtbibliothek (Nr. 1302). Würzburg 1941 (= Texte und Untersuchungen zur Geschichte der Naturwissenschaften. Band 5).
↑Otto Beßler: Prinzipien der Drogenkunde im Mittelalter. Aussage und Inhalt des Circa instans und Mainzer Gart. Mathematisch-naturwissenschaftliche Habilitationsschrift, Halle an der Saale 1959, S. 4.
↑Otto Beßler: Prinzipien der Drogenkunde im Mittelalter. Aussage und Inhalt des Circa instans und Mainzer Gart. 1959, S. 4.
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↑Europäisches Arzneibuch, 6. Ausgabe. Deutscher Apotheker Verlag, 2008, ISBN 978-3-7692-3962-1, S. 1435.
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