Nach ihrer Promotion in Kiel im Bereich des internationalen Seerechts war sie von 1989 bis 1992 Richterin am Landgericht Hamburg. Daran anschließend arbeitete sie wieder als wissenschaftliche Assistentin in Kiel. Im Jahre 1998 legte sie hier ihre Habilitation zur verfassungsrechtlichen Problematik des europäischen Integrationsprozesses vor und erhielt die Venia legendi für die Fächer Öffentliches Recht, einschließlich Allgemeine Staatslehre, Völker- und Europarecht. Daran anschließend übernahm sie Lehrstuhlvertretungen an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken, der Uni Halle und in Kiel. 2000 wurde sie auf den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Allgemeine Staatslehre, Völker- und Europarecht an der Bucerius Law School berufen. Im Oktober 2008 lehnte sie einen Ruf an die Universität Hamburg ab. Vom 1. Oktober 2012 bis zum 2. Juni 2014 war sie als Nachfolgerin von Karsten Schmidt Präsidentin der Bucerius Law School.[1]
Menschenrechte – Konventionen und Wirklichkeit. In: Caroline Y. Robertson-von Trotha (Hrsg.): 60 Jahre Grundgesetz. Interdisziplinäre Perspektiven (= Kulturwissenschaft interdisziplinär/Interdisciplinary Studies on Culture and Society. Band 4). Baden-Baden 2009, ISBN 978-3-8329-4865-8.
mit Anne Peters: Das Diskriminierungsverbot. In: Oliver Dörr, Rainer Grote, Thilo Marauhn (Hrsg.): EMRK/GG Konkordanzkommentar. Band II, Mohr Siebeck, Tübingen 2013, Kapitel 21, ISBN 978-3-16-149397-3.