Dieser Artikel behandelt den kirchlichen Verwaltungsbezirk. Zur Verwaltungseinheit im Römischen Reich siehe Dioecesis.
Eine Diözese, auch Bistum, ist ein territorial abgegrenzter kirchlicher Verwaltungsbezirk. Im Bereich der orthodoxen Kirchen entspricht dem die Eparchie. Die Bezeichnung Diözese leitet sich von der Untergliederung des spätantiken Römischen Reiches in Diözesen her. Der Ausdruck Bistum (von Bischoftum) hingegen bezieht sich auf das Jurisdiktionsgebiet eines Bischofs. Alte Bezeichnungen dafür sind Sprengel oder Kirch(en)sprengel,[1] die meist nur noch für Pfarreien verwendet werden (allerdings ist die Nordkirche in drei Sprengel aufgeteilt, die jeweils von einem Bischof oder einer Bischöfin geleitet werden[2]). Als Bistum wird auch das Mensalgut (die Pfründe) eines Bischofs als Körperschaft öffentlichen Rechts bezeichnet.[3]
Das Wort Diözese (griech. διοίκηση dioikese oder διοίκησις dioikesis, Verwaltung/Geschäftsführung/Administration eines Unternehmens, einer Organisation, einer staatlichen Einrichtung, einer πόλις, latinisiertdioecesis) bezeichnete im alten Rom die staatliche Finanzverwaltung und wurde von Kaiser Diokletian (284–305) aufgegriffen, als er das Reich neu untergliederte. Diese Untergliederung wurde in der folgenden Spätantike beibehalten.
Neben territorialen kann es auch personal-umschriebene Diözesen geben. Dazu gehören die Teilkirchen für die Gläubigen eines anderen Ritus auf dem Gebiet einer oder mehrerer lateinischer Teilkirchen oder die Militärordinariate.
Derzeit gibt es in der römisch-katholischen Kirche 2.945 Diözesen.[6] Jede Diözese gilt zugleich als Partikularkirche der römisch-katholischen Kirche. Für die Errichtung neuer Diözesen ist der Papst zuständig. Eine Diözese muss in Pfarreien untergliedert sein, die zu Dekanaten zusammengefasst werden können.
Errichtung
Die Errichtung, Umschreibung und Aufhebung von Diözesen ist in der Regel dem Apostolischen Stuhl vorbehalten (can. 373 CIC). Eine Ausnahme hiervon macht lediglich das Kanonische Recht der Orientalischen Kirchen (CCEO), das dem Patriarchen und der jeweiligen Synode gewisse Rechte bei der Errichtung, Neuumschreibung und Aufhebung von Diözesen zuweist. In diesem Fall ist der Apostolische Stuhl jedoch zumindest zu konsultieren.[7]
Bei der Errichtung, Umschreibung oder Aufhebung von Diözesen ist die betreffende Bischofskonferenz zu hören (can. 372, § 2 CIC). Zudem kann es, wie in Deutschland, aufgrund von Verträgen notwendig sein, für die Errichtung oder Umschreibung von Diözesen Vereinbarungen mit den betreffenden Staaten zu treffen.[8]
Gliederung
Jede Diözese ist in Pfarreien zu untergliedern (can. 374 CIC). Dies gilt auch für die Personaldiözesen. In Militärordinariaten findet eine entsprechende Gliederung statt, die von Fall zu Fall verschieden sein kann. Angehörige des Militärordinariates sind rechtlich nicht vollständig aus ihrer Diözese ausgegliedert,[9] wie es die Angehörigen der gegenwärtig bestehenden Personalprälatur, des Opus Dei, nicht sind.[10]
Vertreter des Bischofs ist der Generalvikar, dem die ausführende Gewalt zukommt, die auch der Bischof innehat. Keinen Anteil dagegen hat er an der gesetzgeberischen Gewalt des Diözesanbischofs.[11] Zudem soll er nicht an der richterlichen Gewalt teilhaben.[11] Die Ernennung eines Generalvikars durch den Diözesanbischof ist verpflichtend (can. 475, § 1 CIC).
Neben dem Generalvikar können durch den Diözesanbischof Bischofsvikare bestellt werden, denen für einen bestimmten Aufgabenbereich die Kompetenzen des Generalvikars zukommen.
Der Vertreter des Bischofs in der kirchlichen Gerichtsbarkeit ist der Offizial und in der Priesterausbildung der Regens. Einigen Bischöfen ist zur Unterstützung in der Weihegewalt ein Weihbischof beigegeben, der jedoch, obwohl in der Weihe voll und ganz Bischof, in allem vom Diözesanbischof abhängig ist. In Ausnahmefällen kann vom Apostolischen Stuhl eine Visitation durch einen Apostolischen Visitator angeordnet werden.
Eine Diözese ist gewöhnlich mit anderen Diözesen zu einer Kirchenprovinz zusammengeschlossen. Der Vorsteher einer Kirchenprovinz trägt den Titel Metropolit. Dieser ist selber Diözesanbischof einer Diözese der Kirchenprovinz, die als Erzdiözese oder Erzbistum bezeichnet wird. Es gibt jedoch Diözesen, die keiner Kirchenprovinz angehören und direkt dem Apostolischen Stuhl (Papst) unterstehen, so zum Beispiel die Diözesen in der Schweiz, das Erzbistum Vaduz und das Erzbistum Straßburg. Sie werden exemte oder immediate Diözesen genannt.
Eine Erzdiözese ist rechtlich von der Diözese nicht verschieden. Der Name zeigt eine historische Bedeutung oder den Sitz eines Metropoliten an. Die Erzdiözese bildet in letzterem Fall zusammen mit weiteren Diözesen, den Suffragandiözesen, die Kirchenprovinz. In seltenen Fällen kann eine Erzdiözese auch Suffragan einer weiteren Erzdiözese sein. So untersteht z. B. die Erzdiözese Aix dem Metropoliten in Marseille.
Umgrenzung
Üblicherweise halten sich die Diözesangrenzen der römisch-katholischen Kirche an politische Grenzen. Entsprechend bilden die Bischöfe eines Landes eine Bischofskonferenz. Nur in wenigen Fällen wie in der Karibik oder im Nahen Osten erstreckt sich eine Diözese über mehrere Länder. In Deutschland gab es zur Zeit der deutschen Teilung einige Bistümer, die west- wie ostdeutsche Gebiete umfassten.
Die Größe der Diözesen ist von Land zu Land verschieden, im Allgemeinen sind die Bistümer in den altchristlichen Gebieten der Mittelmeerländer sowohl von der Fläche als auch von der Bevölkerungszahl her wesentlich kleiner als in später christianisierten Gebieten wie Deutschland.
In Österreich gibt es zwei Erzdiözesen, die die Kirchenprovinzen darstellen, und sieben territoriale Diözesen (Suffragandiözesen), weiters eine Militärdiözese und eine Territorialabtei (Immediat, direkt dem Heiligen Stuhl unterstellt). Die Grenzen der Diözesen entsprechen dabei weitgehend denen der österreichischen Bundesländer, die Erzdiözese Wien umfasst aber neben der Stadt selbst auch einen Teil Niederösterreichs, und der Osten Nordtirols gehört zur Erzdiözese Salzburg.
In der Schweiz gibt es keine Erzdiözesen mit einer Kirchenprovinz. Die Aufgaben einer Erzdiözese übernimmt direkt die römische Kurie. Dies ist in der römisch-katholischen Kirche eine Besonderheit, welche schon verschiedentlich in der Diskussion stand.
Es bestehen sechs Diözesen (üblicherweise als Bistümer bezeichnet):
Die Orthodoxe Kirche kennt unterschiedliche Verwaltungssysteme, die im Großen und Ganzen dem der Römisch-katholischen Kirche ähneln und in den einzelnen orthodoxen Landeskirchen unterschiedlich ausgestaltet sind. In der Regel findet das griechische Wort Eparchie oder Metropolie Anwendung, wobei darunter nicht die römisch-katholische Kirchenprovinz zu verstehen ist. In der Orthodoxen Kirche sind die Eparchien der altchristlichen Gebiete (wie in Griechenland) meist wesentlich kleiner als diejenigen der später christianisierten Länder (wie in Russland). Das in der alten Kirche gängige Metropolitansystem (die Untergliederung eines Verbandes von Diözesen bzw. Eparchien unter einen Metropoliten), ähnlich der Kirchenprovinz, kennt nur noch die rumänisch-orthodoxe Kirche. In den griechisch-orthodoxen Kirchen trägt nahezu jeder Diözesanbischof den Titel eines Metropoliten und das Oberhaupt einer Lokalkirche, sofern es kein Patriarch ist, den eines Erzbischofes, in einzelnen Fällen aber auch den eines Metropoliten.
Die evangelische Kirche A.B. in Österreich ist in sieben Diözesen gegliedert, wobei Diözese – auch in der Kirchenverfassung – als Alternativbezeichnung zu Superintendenz verwendet wird. Auch die Evangelisch-Augsburgische Kirche in Polen ist in Diözesen untergliedert. Bei den lutherischen Landeskirchen Skandinaviens heißt der Sprengel eines Bischofs Stift, im Dänischen, Norwegischen und Schwedischen die Vokabel für Bistum.
Manfred Clauss: Der magister officiorum in der Spätantike (4.–6. Jh): das Amt und sein Einfluss auf die kaiserliche Politik. C. H. Beck, München 1980, ISBN 3-406-04802-1.
Arnold Hugh Martin Jones: The later Roman empire (284–602): a social, economic, and administrative survey. Bd. 3, Oxford 1964.