Die Datenschutzbehörde (abgekürzt DSB) ist seit 1. Jänner 2014 die für den Datenschutz in Österreich hauptsächlich zuständige Behörde. Sie ist Nachfolgerin der Datenschutzkommission (DSK). Eine zweite datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde, das Parlamentarische Datenschutzkomitee, ist seit 1. Jänner 2025 für den Datenschutz im Bereich der parlamentarischen Gesetzgebungsebene (Nationalrat, Bundesrat inkl. Untersuchungsausschüsse, Anfragebeantwortungen, Rechnungshof und Volksanwaltschaft) zuständig.
Vorgängerin der Datenschutzbehörde war die Datenschutzkommission, die bis Ende 2013 existierte. Die Datenschutzkommission war mit dem ersten Datenschutzgesetz (BGBl. Nr. 565/1978) installiert worden und hatte ihre erste Sitzung am 25. April 1979. Österreich war damit einer der ersten europäischen Staaten mit einer eigenen Behörde für den Datenschutz.[1]
Die Datenschutzbehörde ist dem Bundesministerium für Justiz (bis 7. Jänner 2018: dem Bundeskanzleramt) nur organisationstechnisch (Telefonnummer etc.) angegliedert. Sie ist eine weisungsfreie Behörde. Aufgrund der früher engeren organisatorischen Angliederung der (damals noch: Datenschutzkommission) hatte der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 16. Oktober 2012[2] festgestellt, dass die Datenschutzkommission nicht die von der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzrichtlinie) vorgeschriebene „völlige Unabhängigkeit“ aufwies. Diese Verurteilung ging auf eine Beschwerde der Bürgerrechtsorganisation ARGE Daten bei der Europäischen Kommission zurück. Aufgrund der Beschwerde hatte die Europäische Kommission gegen Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof eingeleitet. In der Folge schlug der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs in seinem Schlussantrag[3] dem EuGH vor, der Klage stattzugeben.[4] Der Europäische Gerichtshof gab der Klage am 16. Oktober 2012 statt.[2] Durch eine Gesetzesänderung[5] wurde die Datenschutzkommission daraufhin als unabhängige Behörde eingerichtet und ihre völlige Unabhängigkeit im Sinne der Datenschutz-Richtlinie sichergestellt.[6]
Im Rahmen der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 wurde die Datenschutzkommission in weiterer Folge mit 1. Jänner 2014 aufgelöst.[7] Die DSG-Novelle 2014 bewirkte, dass ab 1. Jänner 2014 die Aufgaben der Datenschutzkommission von einer unabhängigen Datenschutzbehörde, die als monokratische Behörde organisiert ist, übernommen wurden.[8] Mit der Neuregelung soll auch weiterhin dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes entsprochen werden. Die Datenschutzbehörde ist eine weisungsfreie Behörde, die auch die innerdienstlichen Aufgaben selbständig ordnet.
Aufgaben der Datenschutzbehörde sind insbesondere:
Leiter der Datenschutzbehörde ist seit 1. Jänner 2024 Matthias Schmidl, davor war dies ab 2014 Andrea Jelinek. Geschäftsführendes Mitglied der DSK war davor seit 1. Juli 2010 Eva Souhrada-Kirchmayer, vorher Waltraut Kotschy. Diese Personen sind bzw. waren auch Vertreter Österreichs in der Artikel-29-Datenschutzgruppe. Die Behörden sind darüber hinaus Mitglieder der Internationalen Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre. Der Personalstand der Datenschutzbehörde umfasste im Jahr 2023 insgesamt ca. 60 Personen.[9]
Europäischer Datenschutzbeauftragter | Europäischer Datenschutzausschuss
Office of the Information and Data Protection Commissioner (Albanien) | Agència Andorrana de Protecció de Dades (Andorra) | Personal Data Protection Agency (Armenien) | L'Autorité de protection des données (Belgien) | Personal Data Protection Agency (Bosnien und Herzegowina) | Bulgarische Datenschutzkommission (Bulgarien) | Datatilsynet (Dänemark) | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Deutschland) | Andmekaitse Inspektsioon (Estland) | Tietosuojavaltuutetun toimisto (Finnland) | Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (Frankreich) | Hellenische Datenschutzbehörde (Griechenland) | Data Protection Commission (Irland) | Persónuvernd (Island) | Garante per la protezione dei dati personali (Italien) | Agencija za zaštitu osobnih podataka (Kroatien) | Datu valsts inspekcija (Lettland) | Datenschutzstelle (Liechtenstein) | Valstybinė duomenų apsaugos inspekcija (Litauen) | Nationale Kommission für den Datenschutz (Luxemburg) | Information and Data Protection Commissioner (Malta) | Datatilsynet (Norwegen) | Autoriteit Persoonsgegevens (Niederlande) | Datenschutzbehörde und Parlamentarisches Datenschutzkomitee (Österreich) | Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (Polen) | Comissão Nacional de Protecção de Dados (Portugal) | Autoritatea Naţională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (Rumänien) | Integritetsskyddsmyndigheten (Schweden) | Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (Schweiz) | Úrad na ochranu osobných údajov (Slowakei) | Informacijski pooblaščenec (Slowenien) | Agencia Española de Protección de Datos (Spanien) | Úřad pro ochranu osobních údajů (Tschechien) | Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság (Ungarn) | Information Commissioner’s Office (Vereinigtes Königreich) | Zyprischer Datenschutzbeauftragter (Zypern)
Landesbeauftragte für den Datenschutz in Deutschland Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Baden-Württemberg) | Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht für alle privaten Stellen, Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz für alle Behörden (Bayern) | Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (Berlin) | Landesbeauftragter für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht des Landes Brandenburg (Brandenburg) | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (Bremen) | Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (Hamburg) | Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (Hessen) | Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (Mecklenburg-Vorpommern) | Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (Niedersachsen) | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (Nordrhein-Westfalen) | Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (Rheinland-Pfalz) | Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland (Saarland) | Sächsischer Datenschutzbeauftragter (Sachsen) | Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt (Sachsen-Anhalt) | Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (Schleswig-Holstein) | Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Thüringen)