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Geschichte; Aufteilung der Liegenschaften der ehemaligen Deutschen Bundesbahn, Deutschen Reichsbahn und der Verwaltungsstelle des ehemaligen Reichsbahnvermögens in Berlin zwischen dem Bundeseisenbahnvermögen und der Deutschen Bahn AG
Hauptverwaltung (Bonn) Dienststelle Mitte (Frankfurt am Main) mit Außenstelle Dienststelle Nord (Hannover) mit Außenstellen Dienststelle Süd (Karlsruhe) mit Außenstellen Dienststelle West (Köln) mit Außenstelle
Das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) ist eine deutsche Behörde, die mit dem Eisenbahnneuordnungsgesetz (ENeuOG) vom 27. Dezember 1993 als sog. "Sondervermögen der Bundesrepublik Deutschland" mit eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung geschaffen wurde (Gesetz über die Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen). Der Vorgang gehört zur 1. Stufe der Bahnreform.[1] Der Präsident des Bundeseisenbahnvermögens ist oberste Dienstbehörde (§ 10 BEZNG).
Seit dem 1. April 2024 leitet Präsident Winfried Thubauville das BEV.[2] In der Hauptverwaltung und den Dienststellen des BEV arbeiten 750 Mitarbeiter, einschließlich der Beschäftigten mit Dienstleistungsüberlassungsverträgen beschäftigt das BEV insgesamt rund 1.400 Mitarbeiter.[3] Die Wirtschaftsführung unterliegt Genehmigungsvorbehalten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen. Die Pensionslasten des BEV belaufen sich auf 5,5 Milliarden Euro pro Jahr und werden durch den Bund finanziert.[4]
Entstehung des Bundeseisenbahnvermögen im Zuge der Bahnreform 1994
In Schritt 1 der 1. Stufe der Bahnreform wurden zunächst die beiden Sondervermögen „Deutsche Bundesbahn“ und „Deutsche Reichsbahn“ mit Wirkung zum 1. Januar 1994 zu einem nicht rechtsfähigen Sondervermögen „Bundeseisenbahnvermögen“ zusammengeführt (§ 1 des Gesetzes zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen vom 27. Dezember 1993, BGBl I S. 2378). In Schritt 2 erfolgte zum 5. Januar 1994 die Aufteilung in mehrere Bereiche. Der Verwaltungsbereich verblieb im Bundeseisenbahnvermögen während der hoheitliche Bereich auf das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) überging. Der unternehmerische Bereich, zu dessen Aufgaben das Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen sowie das Betreiben der Infrastruktur gehören, wurde in die neu gegründete Deutsche Bahn Aktiengesellschaft ausgegliedert (§ 1 des Deutsche Bahn Gründungsgesetz -DBGrG- vom 27. Dezember 1993, BGBl I S. 2386).[5]
Aufgaben
Die Behörde ist Dienstherr für die zur Deutschen Bahn AG zugewiesenen oder beurlaubten Bundesbahnbeamten.
Sie betreut derzeit (2024) rund 127.000 Versorgungsempfänger.[3]
Das BEV verwaltet und verwertet die nicht bahnnotwendigen Liegenschaften.
Es beaufsichtigt den Ärztlichen Dienst/Medizinischen Dienst (Bahnärzte) – nicht zu verwechseln mit den Betriebsärzten der DB AG.
Folgende betriebliche Sozialeinrichtungen der Bundesbahn und Reichsbahn wurden oder werden durch das BEV weitergeführt:[6][7]
Das BEV hat ferner Zuständigkeiten im Immobilienbereich, insbesondere die Verwaltung und Verwertung nicht betriebsnotwendiger ehemaliger Bahnliegenschaften, die durch das ENeuOG auf das BEV übertragen worden sind.[9]
Außerdem sind auf Schweizer Gebiet liegende Teile deutscher Bahninfrastruktur an der Basler Verbindungsbahn, der Rheintalbahn, der Wiesentalbahn und der Hochrheinbahn im Rahmen der Bahnreform nicht an die Verwaltung der DB Netz (heute DB InfraGO) übergegangen, sondern unterstehen weiterhin unmittelbar dem Bundeseisenbahnvermögen.
Privatisierung
Im Zuge der Bahnreform wurden 2001 aus dem Bundeseisenbahnvermögen die 18 Eisenbahn-Wohnungsgesellschaften mit zusammen 65.000 Einheiten in einem Bieterverfahren – bis auf einen Anteil von 5,1 Prozent, der beim BEV verblieb – an verschiedene Erwerber verkauft. Dabei wurde für den Bundeshaushalt ein Erlös von netto 4,615 Mrd. DM erzielt. Die Eisenbahnergewerkschaften und der Deutsche Mieterbund protestierten vergeblich gegen die Privatisierung, erreichten aber die Zusicherung, dass weiterhin die Wohnungsfürsorge als betriebliche Sozialeinrichtung der Bahn erhalten bleibe.[10]