Mit der BundID, auch als Nutzerkonto Bund (NKB), künftig DeutschlandID[1] bezeichnet, können sich Bürger für Online-Verwaltungsleistungenöffentlicher Stellen identifizieren und authentifizieren. Mit einem BundID-Konto können Online-Anträge bei Behörden des Bundes, der Länder, der Kommunen sowie der mittelbaren Verwaltungen gestellt werden. Außerdem bietet die BundID ein Postfach, das eine sichere Kommunikation zwischen öffentlicher Verwaltung und Bürgern ermöglichen soll und in das die Behörde mit Einverständnis der Nutzer ausgestellte Bescheide rechtskräftig zustellen kann.[2]
2019 startete die BundID unter dem Namen Nutzerkonto Bund (NKB), um für Bundesverwaltungsangelegenheiten ein OZG-konformes Nutzerkonto anzubieten.
Im Dezember 2020 wurde die eIDAS-Konformität erreicht.[6] Seit August 2021 erfüllt die BundID alle gesetzlichen Mindestanforderungen, die das OZG an Servicekonten stellt.[5] Zu der steten Weiterentwicklung gehören neue Funktionen, die Anbindung von mehr digitalen Verwaltungsleistungen sowie eine Erneuerung des Designs, um die Benutzerfreundlichkeit zu optimieren.[13] Zu diesen Weiterentwicklungen gehört auch die Erfüllung der technischen Voraussetzungen der Smart-eID (Personalausweis auf Smartphone). Sobald die Smart-eID bereitgestellt ist, kann sie auch im Nutzerkonto Bund als Identifikationsmittel genutzt werden.
Zum Ende 2022 ist die BundID in 43 Online-Diensten und Portalen integriert. 2022 kamen beispielsweise der Online-Dienst zur Beantragung des Aufenthaltstitels zur Erwerbstätigkeit des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung (MIK) des Landes Brandenburg, der Onlineantrag auf Mutterschaftsgeld des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) sowie das Serviceportal der Unfallversicherungen (DGUV) hinzu. Bei einem Großteil der Anbindungen handelt es sich um Portale, über welche weitere Online-Dienste angebunden sind.[14] Ende 2022 beschlossen die Länder Hessen, Saarland und Sachsen-Anhalt, auf das Nutzerkonto Bund zu setzen und ihre eigenen Konten stufenweise abzuschalten.[13] Im Februar 2023 wurde bekannt, dass das Land Nordrhein-Westfalen ebenfalls zur BundID wechseln wird.[15] Zum 1. April 2024 wurden die letzten der bisher 16 Servicekonten der Bundesländer zugunsten der BundID abgeschaltet.[16]
Für Studenten und Auszubildende wurde 2023 die Auszahlung der Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro an die Voraussetzung gekoppelt, dies über eine BundID zu beantragen. Es wird erwartet, dass die Nutzungszahlen dementsprechend ansteigen. Kritiker bemängeln, dass hier die Freiwilligkeit der datenschutzrechtlichen Einwilligung unter Artikel 7 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fehle.[17] Berichten zufolge kam es hierbei zudem zu technischen Problemen und erheblichen Wartezeiten.[18]
Seit dem 12. Oktober 2023 können Bürger für die Kommunikation mit der Justiz auch ein kostenfreies Postfach (Mein Justizpostfach) nutzen, bei dem sie sich mit der BundID registrieren bzw. anmelden können.[19]
Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 Onlinezugangsgesetz (OZG) in der Fassung vom 19. Juli 2024[20] soll das durch den Bund bereitgestellte zentrale Bürgerkonto zu einer DeutschlandID weiterentwickelt werden. Der Zeitpunkt der Umbenennung ist jedoch offen, da eine Umbenennung mit erheblichen, auch finanziellen Aufwänden verbunden und daher erst im Anschluss an die funktionalen Entwicklungen vorgesehen sei.[1]
Vertrauensniveaus und Identifikationsmittel
Beim Nutzerkonto Bund bestehen drei verschiedene Vertrauensniveaus. Diese hängen vom verwendeten Identifikationsmittel ab.[21]
Abhängig von den Faktoren des jeweiligen EU-Staates (Realisierung durch das Single Digital Gateway (SDG) der EU)
ELSTER-Zertifikat
Substanziell
Haben: ELSTER-Zertifikat Wissen: Passwort des Zertifikates
Benutzername und Passwort
Basisregistrierung
Wissen: Benutzername und Passwort
Anbieter von Verwaltungsdienstleistungen können entscheiden, welches Vertrauensniveau sie voraussetzen, damit ein Antrag online gestellt werden kann. Es gilt dabei die Vorgabe, je persönlicher und schützenswerter die Daten werden, umso höher muss das Vertrauensniveau sein.
Verwaltungsportale und Portalverbund für digitale Verwaltungsleistungen
↑ abWortlaut am 18. Oktober 2022 auf der Webseite „Bis Mitte September 2022 wurden über 200.000 Konten registriert.“ Nutzerkonten. In: onlinezugangsgesetz.de. 18. Februar 2022, abgerufen am 18. Februar 2022.