Vor der Reformation existierte in Grönland das Bistum Garðar, welches 1126 errichtet und 1378 aufgelöst wurde. 1996 wurde es als Titularbistum Gardar wiedererrichtet. Ab 1721 wurde Grönland von Hans Egede evangelisch-lutherisch missioniert. 1905 trat das vor allem von Christian Wilhelm Schultz-Lorentzen ausgearbeitete Kirchengesetz Grönlands in Kraft, womit Grönland kein Missionsgebiet mehr war, sondern eine Propstei unter dem Bistum Seeland. Von 1923 bis 1993 war Grönland ein Teil des Bistums Kopenhagen. 1980 wurde das Amt des Landespropsts zu einem Vizebischof hochgestuft. 1993 wurde das unabhängige Bistum Grönland gegründet.[2] Obwohl das Bistum Teil der Dänischen Volkskirche ist, unterliegt es grönländischer Gesetzgebung. Damit unterscheidet sich die Situation in Grönland von der auf den Färöern, wo die Färöische Volkskirche 2007 aus der Dänischen Volkskirche ausgetreten ist.[3][4]
Verwaltungsgliederung
Es existieren drei Propsteien (Provsteqarfiit), welche sich in 18 Præstegæld (Palaseqarfiit) aufteilen, wobei davon 17 in Grönland liegen und eines für die Grönländer in Dänemark zuständig ist.[5]