Die Kellerei Hilsbach wurde nun eines von vielen standesherrlichen Ämtern im Großherzogtum Baden mit der Bezeichnung Fürstlich-leiningisches Amt Hilsbach in der Provinz des Unterrheins. 1809 wurde Amt und Kellerei Hilsbach aufgelöst und das Standesherrliche Amt Sinsheim geschaffen.
Bezirksamt Sinsheim
Dieses standesherrliche Amt auch Fürstlich Leiningisches Amt Sinsheim bezeichnet gehörte ab 1809 zum Odenwälderkreis (Mannheim) und ab 1810 zum Neckarkreis (Mannheim).
Das Bezirksamt Sinsheim gehörte ab 1832 zum Unterrheinkreis (Mannheim) und seit 1864 im Landeskommissärbezirk Mannheim zum Kreis Heidelberg. 1864 wurde das Bezirksamt Neckarbischofsheim aufgelöst und sein Gebiet dem Bezirksamt Sinsheim zugeordnet.
Wie alle badischen Bezirksämter erhielt das Bezirksamt Sinsheim 1939 die Bezeichnung Landkreis. Zum 1. Januar 1973 wurde der Landkreis Sinsheim aufgelöst.
Wolfgang Ehret: Die öffentlichen Zustände im Amtsbezirk Sinsheim nach der Badischen Revolution 1848/49 (mit Auszügen aus dem Bericht des Assessors Gustav Jägerschmidt vom 3. September 1849). In: Kraichgau. Beiträge zur Landschafts- und Heimatforschung. Herausgegeben vom Heimatverein Kraichgau. Folge 16/1999, ISBN 3-921214-17-3, S. 95–112.