Nach einem 70 Tage dauernden Konklave wurde er am 29. Mai 1724 von den Kardinälen zum Papst gewählt und am 4. Juni inthronisiert. Vorher hatte er sich, auf sein hohes Alter und seine physische Schwäche verweisend, zunächst geweigert, das Amt anzunehmen. Benedikt XIII. – den Namen wählte er in Erinnerung an den Dominikanerpapst Benedikt XI. – war überaus fromm, jedoch ungünstigen Einflüssen ausgesetzt.
Als erste Amtshandlung erließ er Richtlinien gegen den luxuriösen Pomp geistlicher Würdenträger und über klerikale Kleidung, ohne sich damit letztlich durchsetzen zu können. In der Auseinandersetzung mit dem Jansenismus schlug er harte Wege ein und zwang den Hauptvertreter der Strömung, den Kardinal Louis-Antoine de Noailles aus Paris, die BulleUnigenitus von Clemens XI., in der der Jansenismus verurteilt wurde, vorbehaltlos zu akzeptieren. 1725 veröffentlichte er das Memoriale Rituum und hielt anlässlich des Heiligen Jahres 1725 eine Römische Synode in der Lateranbasilika ab.
Benedikt XIII. starb am 21. Februar 1730 in Rom und ist in der Cappella di San Domenico in der Kirche Santa Maria sopra Minerva begraben.
Seligsprechungsprozess
Papst Pius XI. eröffnete am 21. Februar 1931 mit dem Diözesanprozess das Seligsprechungsverfahren für Benedikt XIII., dem seither die offizielle Bezeichnung als Diener Gottes zukommt. Nach längerer Unterbrechung wurde das Verfahren im Jahr 2010 wieder aufgenommen. Am 24. Februar 2017 wurde der diözesane Informationsprozess mit der Übergabe der Akten durch KardinalvikarAgostino Vallini an die Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse abgeschlossen.[1]