Die Behörde geht zurück auf die 1788 gegründete Allgemeine Armenanstalt. Deren Leitung oblag dem Armen-Collegium, das aus Ratsherren, Oberalten, Armenvorstehern und Gotteskastenverwaltern der fünf Kirchspiele bestand. Zunächst nur auf das Gebiet der Alt- und Neustadt beschränkt, wurde die Arbeit der Anstalt 1799 auch auf die Vorstadt St. Georg ausgedehnt und während der französischen Besatzung vorübergehend auf die Polizeibehörde übertragen. In der Vorstadt St. Pauli sowie in den übrigen zu Hamburg gehörigen Landgemeinden bestanden zunächst eigene Armenanstalten. Erst nach der Reichsgründung 1871 wurde das Armenwesen per Gesetz vereinheitlicht. Nach dem Ersten Weltkrieg ging die Armenanstalt zusammen mit anderen wohltätigen Einrichtungen im neu geschaffenen Wohlfahrtsamt (ab 1928 „Sozialbehörde“) auf.[4] Das Vermögen der einstigen Armenanstalt besteht bis heute als Stiftung Spezialfonds unter dem Dach der Behörde fort.[5]
Nach 1945 änderte sich der Ressortzuschnitt mehrfach. So gab es in den 1950er Jahren vorübergehend eine eigenständige Arbeitsbehörde, die meiste Zeit jedoch waren die Ressorts Arbeit und Soziales in einer Behörde bzw. unter einem Senator vereinigt. Zeitweise gehörte das Arbeitsressort auch zur Wirtschaftsbehörde und das Gesundheitsressort zur Sozialbehörde. Von 2011 bis 2020 bestand die Behörde mit den Zuständigkeiten für Arbeits-, Sozial-, Familien- und Integrationsfragen. 2020 wurde im Zuge der Fortführung der rot-grünen Koalition nach der Bürgerschaftswahl im Senat Tschentscher II der Bereich Gesundheitspolitik erneut von der nunmehr aufgelösten Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz in die Sozialbehörde integriert.[6]
Organisation
Die Behörde gliedert sich in eine Leitungsebene und fünf Fachämter, vergleichbar mit den Abteilungen in anderen Landesministerien:[7]
Amt für Zentrale Dienste (Z)
Amt für Soziales (SI)
Amt für Familie (FS)
Amt für Arbeit und Integration (AI)
Amt für Gesundheit (G)
Nachgeordnete Einrichtungen der Behörde sind unter anderem: