Der Begriff wird in unterschiedlichen Kontexten unterschiedlich abgegrenzt. Die Abgrenzung zu beweglichen Sachen und anderen Objekten, die nicht zu den Bauwerken gehören, ist nicht immer ganz eindeutig.
Relativ unstrittig als Bauwerke gelten vom Menschen errichtete Objekte, die (meist auf einem Grundstück) fest und dauerhaft, daher schwer lösbar mit dem Untergrund verbunden (mit dem Untergrund wie verwachsen) und somit unbeweglich sind. Daher zählen diese Bauwerke zu den Immobilien. Das schließt auch Bauwerke ein, die bedingt durch ihre Nutzung bewegliche oder sich bewegende Bauwerksteile haben (z. B. Drehrestaurant, Drehhaus, Schiffshebewerk, stationäre Achterbahn usw.).
Darüber hinaus wird bei temporären und translozierbaren Objekten mit ähnlichen Anwendungen bzw. Funktionen (wie sie Bauwerke oft haben) teilweise von „temporären Bauten“, „Behelfsbauten“ bzw. von „fliegenden Bauten“ gesprochen. Diese werden im Alltagsbewusstsein aber oft nicht als Bauwerke wahrgenommen. Die Übergänge sind oft fließend. So wurde beispielsweise der Fall eines von der Potsdamer Stadtverwaltung zum Bauwerk erklärten StapelKaminholz überregional bekannt.[3][4]
Gebäude ist ein Unterbegriff von Bauwerk (siehe Abschnitt Funktion).
Herstellung
Ein Bauwerk entsteht durch den Prozess bzw. die Tätigkeit des Bauens (Bauleistung), d. h. durch die Errichtung einer dauerhaften Konstruktion auf dem Baugrund. Die Herstellung eines Bauwerks geschieht in aller Regel direkt vor Ort auf der Baustelle. Der Bereich, in dem gebaut wird, also ein Bauwerk errichtet wird, wird während der Bauphase zur Produktionsstätte und in dieser Phase Baustelle genannt. Ein Bauwerk besteht aus einzelnen Bauteilen, die wiederum aus Baustoffen bestehen. Die Art der Konstruktion und die Verwendung der Baustoffe variiert je nach Standort, Stand der Technik, konstruktiven Anforderungen des Bauvorhabens und Baustil.
An die Bauphase schließt in der Regel die Nutzungsphase an. Wird ein Bauwerk aus finanziellen oder anderen Gründen nicht fertiggestellt, spricht man von einem unvollendeten Bauwerk, umgangssprachlich gelegentlich auch von einer Investitionsruine. An die Nutzungsphase schließt häufig Rückbau bzw. Abriss an, oder es erfolgt ein Umbau und eine erneute Nutzungsphase.
Grundlegend kann man zwischen oberirdischen und unterirdischen Bauwerken unterscheiden, außerdem Bauten in der Geländeoberfläche. Daran angelehnt werden Bauwerke nach Tiefbau und Hochbau differenziert (allerdings sind nicht alle Tiefbauten unterirdische Bauten und Hochbauten haben meist einen unterirdischen Anteil).
Im deutschen Baurecht fallen Bauwerke unter den Oberbegriff der baulichen Anlagen, der in den jeweiligen Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer definiert ist und zu denen in der Regel auch Landschaftsbestandteile wie Aufschüttungen und Abgrabungen gezählt werden. Die internationale Handhabung ähnlicher Zuordnungen ist diffus.
Nach der Art der angewandten Bautechnik unterscheidet man:
Sie bilden zumeist eine geschlossene Gebäudehülle und schützen so vor Witterung (Hitze, Kälte, Regen, Schnee …), Einbruch usw. und dienen dem Aufenthalt von Menschen, der Unterbringung von Tieren, der Aufzucht von Pflanzen oder der Lagerung von Sachen.