Dank seiner Mutter wurde ihm eine besondere geistige Bildung zuteil. Er besuchte die Fürstenschule in Jülich, um die „guten Künste, Sprachen und ritterliche Übungen“ zu erlernen. Dies alles absolvierte der junge Graf unter Anleitung sowohl eines katholischen und als auch eines reformierten Lehrers. Im Jahr 1571 ging der junge Graf an die Hohe Schule in Straßburg. Dort studierte er evangelische Theologie, Jura und Politik. Arnold sollte auf seiner Kavaliersreise nach dem Studium in Straßburg auch den französischen Hof in Paris besuchen. Dieses Vorhaben wurde jedoch abgebrochen, als der protestantische Graf von den Auswüchsen der Bartholomäusnacht erfuhr. Seine Ausbildung wurde am landgräflich hessischen Hof zu Kassel fortgesetzt.
Durch Erbschaften und Heirat vereinigte er eine beachtliche Zahl kleiner Territorien in seiner Hand. Es waren die Grafschaften Bentheim, Tecklenburg, Steinfurt, Limburg an der Lenne, niederrheinische Besitzungen, die Herrschaft Rheda und Vogteirechte im Kurfürstentum Köln. Dadurch kam dem Grafenhaus Bentheim-Tecklenburg eine durchaus politische Bedeutung zu. Diese konnte jedoch wegen des fehlenden Erstgeburtsrechts und der nachfolgenden Erbteilungen mit Landesabtretungen nicht beibehalten werden.
Während seiner Regierungszeit hatte Graf Arnold sich zudem mit einem Erbprozess mit den Grafen von Solms-Braunfels wegen der Grafschaft Tecklenburg auseinanderzusetzen.
Zwischen 1588 und 1593 führte Graf Arnold II. (IV.) die reformierte Lehre Johannes Calvins und Huldrych Zwinglis nach und nach in seinen Territorien ein. Die Lehren dieser beiden protestantischen Theologen hatte er als Student an der Hohen Schule zu Straßburg in den Jahren 1571 und 1572 kennengelernt. Die Straßburger Zeit war nicht nur konfessionell, sondern auch politisch-pädagogisch prägend für Graf Arnold. Er ließ in seinen Grafschaften Schulen gründen. Im September 1588 nahm eine von Graf Arnold gegründete und in einem aufgehobenen Nonnenkloster angesiedelte Lateinschule in Schüttorf in der Grafschaft Bentheim ihren Unterricht auf. Dies war die erste Schulgründung des Grafen, bisher hatte er sich darauf beschränkt, den bestehenden Schulen Zuwendungen zu machen. Die Schüttorfer Schule musste jedoch im Jahre 1591 wegen Einfälle feindlicher Truppen nach Steinfurt verlegt werden. Aus der Hohen Schule zu Steinfurt wurde 1853 das Gymnasium Arnoldinum.
Arnold II. von Bentheim-Tecklenburg starb 1606 nach einer Serie von 39 Krampfanfällen einer plötzlich aufgetretenen Epilepsie. Der Düsseldorfer Arzt Galenus Weyer († 1619), der zu ihm nach Tecklenburg gekommen war, konnte ihn nicht retten. Zusammen mit dem Apotheker und Chirurgen David[1]balsamierte Weyer den Leichnam ein.[2]
Graf Arnold wurde in der evangelisch-reformierten Pfarrkirche zu Bentheim beigesetzt.
Amoena Amalia (* 19. März 1586 in Bentheim; † 3. September 1625) ⚭ 1606 mit Ludwig zu Anhalt-Köthen
Friedrich Ludolf (* 23. August 1587 in Bentheim; † 8. Januar 1629)
Magdalena (* 6. Mai 1591 in Steinfurt; † 1649) ⚭ 24. Mai 1631 in Steinfurt mit Georg Ernst, Sohn von Jobst von Limburg-Styrum
Literatur
Oskar Prinz von Bentheim: Anna von Tecklenburg 1532–1582. Die erste evangelische Regentin in Westfalen. In: Jahrbuch für westfälische Kirchengeschichte. Bd. 98, 2003, ISSN0341-9886, S. 77–86.
Hans-Joachim Böckenholt: Schloss und Herrschaft Rheda. Rhode Druck und Verlag, Harsewinkel-Marienfeld 1979, ISBN 3-921961-02-8, S. 26–30.
Karl Georg Döhmann (Hrsg.): Das Leben des Grafen Arnold von Bentheim 1554–1606. Nach den Handschriften herausgegeben. Winter, Burgsteinfurt 1903 (Digitalisat der Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf).
Stephanie Marra: Allianzen des Adels. Dynastisches Handeln im Grafenhaus Bentheim im 16. und 17. Jahrhundert. Böhlau, Köln u. a. 2007, ISBN 3-412-31105-7.
Gerhard Arnold Rumpius: Des Heil. Röm. Reichs uhralte hochlöbliche Graffschafft Tekelenburg. Aus viel und mancherley alten glaubwürdigen Geschichts-Büchern und Brieffschafften. Brauer, Bremen 1672, S. 105 ff. (Nachdruck: Edition Howe, Tecklenburg 1988, ISBN 3-925147-02-0).
Rudolf Rübel: Graf Arnold von Bentheim-Steinfurt 1554–1606. In: Westfälische Lebensbilder 9, Münster 1962, S. 18–33.
Geh. Justizrat in Arnsberg, Müller: Aus der Geschichte der Grafschaft Tecklenburg. Verlag Bischof, Lengerich 1920, S. 12 ff.
Peter Veddeler: Das Testament des Grafen Arnold von Bentheim vom Jahre 1591. In: Das Bentheimer Land 76, 1973, S. 71–88.
ITINERARIUM Germanicum, Helueticum, Burgundium, Italicum, Ungarium, Austriacum, Bohemicum, Morauicum, Gallicum, Anglicum et Belgicum, Arnold Jobsti … Com. I. in Bentheim ab 1597 … usq ad ao. 1599. Nou.; Fürstlisch Bentheimisches Archiv, Rheda = The Diary and the Patronage of Count Adolph of Bentheim-Tecklenburg und Steinfurt (online auf www.fuerstenhaus-bentheim.de; abgerufen am 19. Januar 2015)
↑Karl Georg Döhmann (Hrsg.): Das Leben des Grafen Arnold von Bentheim 1554–1606. Nach den Handschriften herausgegeben. Winter, Burgsteinfurt 1903, S. 68 f.