Das Gerichtsgebäude (Hauptstraße 2b) wurde vom Landkreis Gifhorn erworben und im April 1960 an die katholische Kirche vermietet, die in ihm noch im selben Jahr die KapelleSt. Maria Goretti einrichtete. Im Jahre 1977 baute sich die katholische Kirche ein eigenes Kirchengebäude, heute wird das ehemalige Gerichtsgebäude zu Wohnzwecken genutzt.
↑Hannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32, 59, online
↑Verzeichnis der Obergerichte, Anlage zur Verordnung zur Ausführung der §§ 14, 15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover: unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche. Band 3, 1852, S. 134 online