Man versteht darunter eine Regierung, deren Regierungsmehrheit nur auf einer einzigen Parlamentsfraktion basiert. Eine ähnliche Definition lautet, dass die Mitglieder der Regierung nur von einer einzigen politischen Partei gestellt werden, was in der Regel zutrifft; jedoch können auch Parteilose einer Regierung angehören oder sogar Mitglieder anderer Parteien, die aufgrund ihrer Fachkompetenz berufen werden, ohne dass mit dieser Partei eine förmliche Koalitionsvereinbarung besteht.
Zu unterscheiden ist die Alleinregierung von der Koalitionsregierung, in der die Regierungsmitglieder von mehreren Parteien gestellt werden und der Allparteienregierung, in der die Regierung von allen im Parlament vertretenen Parteien gestellt wird und somit keine Opposition vorhanden ist. Bei einer Alleinregierung verfügt die regierungsbildende Partei meist auch über die absolute Mehrheit der Mandate im Parlament. Ist dies nicht der Fall, spricht man im Allgemeinen von einer Minderheitsregierung. Alleinregierungen sind in Staaten mit Verhältniswahlrecht selten, da meist keine Partei über die notwendige absolute Mehrheit der Mandate verfügt. In Staaten mit Mehrheitswahlrecht ist eine Regierung, deren Mitglieder nur von einer Partei gestellt werden, der Regelfall; eine besondere Bezeichnung dieser Normalität mit dem Begriff „Alleinregierung“ ist daher ungebräuchlich.
Zwei weitere Alleinregierungen der Bundesrepublik Deutschland bestanden nur wenige Wochen als Minderheitsregierungen, jeweils nachdem die Freie Demokratische Partei (FDP) die Zusammenarbeit mit ihrem größeren Koalitionspartner beendet hatte:
vom 28. Oktober bis zum 1. Dezember 1966: Minderheitsregierung der CDU/CSU unter BundeskanzlerLudwig Erhard (CDU)
vom 17. September bis zum 1. Oktober 1982: Minderheitsregierung der SPD unter Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD)
Alleinregierungen in deutschen Bundesländern nach 1945
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges im Jahr 1945 und der anschließenden Wiederherstellung der deutschen Länder kam es in fast allen westdeutschen Ländern und später auch in fast allen ostdeutschen Ländern mindestens einmal zu Alleinregierungen; die wenigen Ausnahmen bilden Mecklenburg-Vorpommern sowie die ehemaligen Länder Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern.
Alleinregierungen in den deutschen Ländern seit 1945 1
Von Juni bis Dezember 1971 als Minderheitsregierung nach dem Bruch der Koalition von SPD und FDP. Von 1955 bis 1967 bestanden trotz absoluter Mehrheit der SPD in der Bremischen Bürgerschaft Koalitionsregierungen:
Von 1957 bis 1966 sowie von 1970 bis 1974 bestanden trotz absoluter Mehrheit der SPD in der Hamburgischen Bürgerschaft Koalitionsregierungen mit der FDP
↑Peter Schindler: Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestages 1949 bis 1999. Gesamtausgabe in drei Bänden. Hrsg.: Verwaltung des Deutschen Bundestages; Abteilung Wissenschaftliche Dienste / Referat Parlamentsgeschichtliche Dokumentation. Band1. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 1999, ISBN 3-7890-5928-5, S.1127.