Zusatzweiterbildung Medizinische Informatik
Die Zusatzweiterbildung Medizinische Informatik ist eine in der Musterweiterbildungsordnung der deutschen Bundesärztekammer von 2018 (MWBO) aufgeführte Zusatz-Weiterbildung im Bereich Medizinische Informatik für Ärzte aller Facharztbezeichnungen.
Definition
Die Zusatz-Weiterbildung Medizinische Informatik umfasst die systematische Verarbeitung von Informationen in der Medizin durch die Modellierung und Realisierung von informationsverarbeitenden Systemen.[1]
Mindestanforderung
Um die Zusatzbezeichnung Medizinische Informatik führen zu dürfen, müssen Ärztinnen und Ärzte
- über 24 Monaten ärztliche Tätigkeit verfügen und zusätzlich
- einen Weiterbildungskurs in Medizinischer Informatik mit einem Umfang von 240 Stunden absolviert haben (die Kurs-Weiterbildung kann durch 12 Monate Weiterbildung in einer an die Patientenversorgung angeschlossenen Einrichtung der Medizinischen Informatik mit der Befugnis zur Weiterbildung ersetzt werden) sowie
- 480 Stunden in einer Einrichtung der medizinischen Informatik oder in einer IT-Abteilung im Gesundheitswesen tätig gewesen sein (ersetzbar durch eine Projektarbeit bei einem Weiterbildungsbefugten für Medizinische Informatik)
- Nachweis der Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in Medizinischer Informatik gemäß den Anforderungen der Weiterbildungsordnung.[1][2]
Bei der Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung müssen der zuständigen Ärztekammer sämtliche Nachweise über die erfüllten Mindestanforderungen vorgelegt werden. Dazu gehören auch die Logbuch-Dokumentationen über alle durch die MWBO vorgegebenen Inhalte der Weiterbildung.[1]
Inhalte der Weiterbildung
Zur Weiterbildungsprüfung muss man darlegen können, dass man Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten unter anderem in folgenden Bereichen erlangt hat:
- Angewandte Informatik
- Datenschutz und Datensicherheit
- Medizinische Dokumentation
- Planung und Entwicklung von Dokumentationssystemen, z. B. medizinische Register, Krebsregister, Infektionsschutzmeldungen, Qualitätssicherungssysteme
- Anwendung von Ordnungssystemen, Klassifikationen oder Ontologien, davon
- im Rahmen der medizinischen Dokumentation, z. B. Arztbrief, Medikationsplan, Notfalldaten, Impfplan, SNOMED, LOINC, UCUM, TNM, ICD-O
- im Rahmen der administrativen Dokumentation, z. B. OPS, ICD-10-GM, EBM, DRG, Qualitätssicherung nach §137 SGB V
- im Rahmen von Public Health (Big Data), z. B. Todesursachen, Infektionsschutz, Pharmakovigilanz
- Informations- und Kommunikationssysteme
- Telemedizin und Telematik
- Informationsmanagement
- Entscheidungsunterstützung
- Management in der Gesundheits-IT
Die Inhalte der Musterweiterbildungsordnung sind allerdings nur eine Empfehlung für die rechtsverbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern, die hiervon abweichende Regelungen treffen können.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ a b c d Zusatz-Weiterbildung Medizinische Informatik. (PDF) In: (Muster-)Weiterbildungsordnung MWBO 2018, Seite 391ff. Bundesärztekammer, abgerufen am 3. November 2024.
- ↑ Bundesärztekammer (Hrsg.): (Muster-)Kursbuch Medizinische Informatik. 2. Auflage. 18. Februar 2022 (bundesaerztekammer.de [PDF]).
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