Der Begriff Winzer stammt von lat.vinitor (Weinbauer/Weinleser) bzw. vinum (Wein). Für den Beruf sind im deutschen Sprachraum auch andere Bezeichnungen gebräuchlich, wie Weingärtner oder Weinzierl auf Bairisch, Weinhauer in Österreich oder Weinbauer speziell in Tirol. In Franken ist auch die Bezeichnung Häcker verbreitet. Als Berufsbegriff veraltet und nur noch als Familiennamen bekannt sind Rebmann, Weinmann (Weimann, Weihmann) oder Weingartner (Weingärtner) sowie die regionalen Varianten Wingerter (Pfalz) und Wengerter (Württemberg und Unterfranken).
Aufgabe
Ein Winzer pflegt und kultiviert die Weinrebe. Auch die Aufgaben nach der Weinlese wie Herstellung und Vermarktung des Weines gehören zum Berufsbild des Winzers. Die Mehrzahl der Winzer sind selbständig als Betreiber eines Familienunternehmens tätig.
Zur Verbesserung der Absatzchancen und zur Rationalisierung des Betriebs haben sich Winzer zu Winzergenossenschaften zusammengeschlossen.
Nach den üblichen Kriterien für die Weiterbildung zum Meister erfolgt auch diejenige zum Winzermeister. Voraussetzung sind eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung, in der Regel zum Winzer, und eine mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis.
Schutzpatrone der Winzer sind der heilige Cyriak, einer der vierzehn Nothelfer, als Beistand gegen Frost und Unwetter, sowie der heilige Urban von Langres, der oft verwechselt wird mit dem Heiligen und Papst Urban I., als Helfer für gesunden Rebenwuchs. Beide Schutzpatrone werden oft mit einer Weintraube oder einem Weinstock in der Hand dargestellt.