Es folgte im Februar 1998 die Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht Köln, wo er mehreren Zivilsenaten angehörte und zusätzlich mit Verwaltungstätigkeiten betraut war. Am OLG Köln war er zuletzt als Dezernent für richterliche Personalangelegenheiten, Gerichtsorganisation und Fortbildung zuständig.[3]
Im Juli 2006 erfolgte eine erneute Abordnung an das Ministerium der Justiz, diesmal als Referatsleiter für Personalangelegenheiten der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaften. Er stieg im Januar 2008 im Amt eines Leitenden Ministerialrates zum stellvertretenden Leiter der Abteilung für Öffentliches Recht und Privatrecht auf. Im März 2012 übernahm er als Ministerialdirigent die Leitung der Personalabteilung und war damit für wesentliche Personalangelegenheiten aller Gerichtsbarkeiten sowie der Staatsanwaltschaften und insbesondere auch für das Richter-, Anwalts- und Notarrecht in Nordrhein-Westfalen zuständig.[4]