Als Weinkönigin oder Weinkönig[1] werden bezeichnet:
- die auf eine bestimmte Zeit gewählte Repräsentantin des jeweiligen Weines einer bestimmten Region oder eines Gebietes, für Deutschland siehe Deutsche Weinkönigin
- die Gebietsweinköniginnen der 13 Qualitätsweinbaugebiete Deutschlands, siehe
- die Weinkönigin der Stadt Frankfurt am Main, siehe Frankfurter Weinkönigin
- die Repräsentantin des kroatischen Weines, siehe Kroatische Weinkönigin
- die Repräsentantin des Luxemburger Weines, siehe Luxemburger Weinkönigin
- die Repräsentantin des österreichischen Weines, siehe Österreichische Weinkönigin
- die Landesweinköniginnen der Bundesländer Österreichs, siehe
- die Repräsentantin des Schweizer Weines, siehe Schweizer Weinkönigin
- die Repräsentantin des slowenischen Weines, siehe Slowenische Weinkönigin
- die Repräsentantin des ungarischen Weines, siehe Ungarische Weinkönigin
- die Repräsentantin des elsässischen Weines, siehe Elsässische Weinkönigin
- die Repräsentantin des Südtiroler Weines, siehe Südtiroler Weinkönigin (1997–2004)
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ dpa: Auch Männer können Weinkönig. In: FAZ.net. 10. August 2016, abgerufen am 13. Oktober 2018.