Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mannheim war ab 1965 zuständig für die BundeswasserstraßenRhein von der deutsch-französischen Grenze bis Mainz (Weisenauer Brücke der A 60), die AltrheineLampertheim und Stockstadt-Erfelden und den Neckar von der Mündung in den Rhein bis zur Abzweigung des Seitenkanals in Mannheim. Zum 1. Januar 1965 war das Wasser- und Schiffahrtsamt Speyer aufgelöst und seine Zuständigkeit vom Wasser- und Schifffahrtsamt Mannheim übernommen worden.[1]
Aufgabenbereich
Zu den Aufgaben des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Mannheim gehörten:
Unterhaltung der Bundeswasserstraßen im Amtsbereich
Betrieb und Unterhaltung baulicher Anlagen, z. B. Schleusen, Wehre und Brücken
Zum Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mannheim gehörten die Außenbezirke in Karlsruhe, Speyer und Worms. Zum Außenbezirk in Worms gehörte auch die Außenstelle in Oppenheim.
Der Außenbezirk Karlsruhe war zuständig für den Rhein von Rhein-km 352,07 (deutsch-französischen Grenze) bis Rhein-km 393,4.
Der Außenbezirk Speyer war zuständig für Rhein-km 393,4 bis Rhein-km 432,0 sowie den Neckar von der Mündung in den Rhein (Neckar-km 0,0) bis zur Abzweigung des Seitenkanals in Mannheim (Neckar-km 4,6).
Der Außenbezirk Worms mit der Außenstelle Oppenheim war zuständig für:
Rhein-km 432,000 – 493,500
Lampertheimer Altrhein km 0,000 – 4,700
Stockstadt-Erfelder Altrhein km 0,000 – 9,800
Oppenheimer Hafen bei Rhein-km 480,500
Goldgrundhafen (Altarm, Einmündung bei Rhein-km 484,030)
Mühlarm Nackenheim und Nachengasse (Nebenarm, Abzweig bei Rhein-km 484,900, Einmündung bei Rhein-km 488,300)