Das Staatswappen Liechtensteins ist das Wappen des Fürstenhauses von Liechtenstein und wurde am 4. Juni 1957 eingeführt. Die aktuelle Form folgt dem Gesetz vom 30. Juni 1982 über Wappen, Farben, Siegel und Embleme des Fürstentums Liechtenstein (Wappengesetz).
Das kleine Staatswappen Liechtensteins ist das von Gold und Rot geteilte Stammwappen des Fürstenhauses unterhalb des Fürstenhutes. Es bildet den Herzschild des großen Staatswappens. Es befindet sich unter anderem auf den Ortsschildern und auf den Fahrzeug-Kontrollschildern.
Es wird im Gegensatz zum sehr ähnlichen Wappen Sachsens achtstreifig geführt und beginnt mit Gold, während der sächsische Schild heute zehnstreifig geführt wird und mit Schwarz anfängt. Der grüne Rautenkranz – in der Form gleich – ist im fürstlichen Wappen leicht gebogen dargestellt, hingegen im sächsischen Wappen gerade (in der im liechtensteinischen Gesetz enthaltenen Blasonierung ist diese besondere Gestaltung jedoch nicht aufgeführt).