Im Wahlkreis leben knapp 102.000 Menschen, davon sind knapp 72.000 wahlberechtigt. Die Wahlbeteiligung lag bei den vergangenen Bürgerschaftswahlen 2020 mit 64,5 Prozent über der Gesamtbeteiligung in Hamburg mit 63,0 Prozent.
Die Bevölkerungsdichte im Wahlkreis beträgt 2849 Einwohner/km² und entspricht damit ungefähr dem Hamburger Durchschnitt von 2455 Einwohner/km². Die unter 18-Jährigen bilden einen Anteil von 15,6 Prozent an der Gesamtbevölkerung (Hamburg 15,7 Prozent), die über 65-Jährigen 21,1 Prozent (18,8 Prozent). Der Ausländeranteil bewegt sich mit 10,5 Prozent unter dem Durchschnitt von 14,8 Prozent. Der Anteil ausländischer Schüler beträgt 8,9 Prozent gegenüber 15,6 Prozent in ganz Hamburg.
In der Sozialstruktur zeichnet sich der Wahlkreis durch einen unterdurchschnittlichen Anteil an Leistungsempfängern nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II, sogenanntes Hartz IV), eine niedrigere Arbeitslosenquote und einen niedrigeren Anteil von Sozialwohnungen aus. 9,8 Prozent aller Wohnungen sind Sozialwohnungen (Hamburg 13,2 Prozent). Jedem Einwohner steht eine Wohnfläche von 37,1 Quadratmetern zur Verfügung (Hamburg 36,5 Quadratmeter), die Wohnungen sind durchschnittlich 72,1 Quadratmeter groß (71,8 Quadratmeter). Der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten lag im Jahre 2006 mit 48,2 Prozent über dem Hamburger Durchschnitt von 47,3 Prozent. Die Arbeitslosenquote betrug im September desselben Jahres 7 Prozent und lag damit unter der Quote von 7,8 Prozent in ganz Hamburg. Ein Teil der Arbeitslosen erhält Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV), im Juni 2006 waren es im Gebiet des Wahlkreises 4,8 Prozent der Bevölkerung, in Hamburg durchschnittlich 5,7 Prozent. Von der Gesamtbevölkerung des Wahlkreises erhielt im September 2006 jeder Elfte Hartz-IV-Leistungen (8,7 Prozent) gegenüber im Durchschnitt 11,9 Prozent in Hamburg.
Die Kriminalitätsrate liegt im Wahlkreis Fuhlsbüttel – Alsterdorf – Langenhorn unter dem Hamburger Durchschnitt. Die Zahl der gesamten Straftaten je 1000 Einwohner beträgt 117 (Hamburg 137 je 1000 Einwohner), die Zahl der Gewaltdelikte drei (Hamburg fünf) und die Zahl der Diebstähle 55 je 1000 Einwohner (Hamburg 63).
Wahlen
Bürgerschaftswahl 2020
Zur Bürgerschaftswahl traten im Wahlkreis Fuhlsbüttel – Alsterdorf – Langenhorn folgende Parteien Wählergruppen und Einzelkandidaten mit Wahlkreisbewerbern an (Reihenfolge wie auf dem Stimmzettel):
71.835 Personen waren wahlberechtigt. Jeder Wähler hatte fünf Stimmen für die Landesliste und fünf Stimmen für die Wahlkreislisten. Diese fünf Stimmen konnten beliebig auf die Kandidaten (Wahlkreis und Landesliste) und Gesamtlisten (nur Landeslisten) der Parteien verteilt werden. Die Wahlbeteiligung betrug 64,5 Prozent. 1,1 Prozent der abgegebenen Stimmzettel für die Landesliste sowie 1,7 Prozent der Stimmzettel für die Wahlkreislisten waren ungültig. Für die Landeslisten wurden 226.731 gültige Stimmen abgegeben, für die Wahlkreislisten insgesamt 224.796.
Auf die Landeslisten der Parteien ohne eigene Wahlkreislisten entfielen 6,2 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen.
Bürgerschaftswahl 2015
Zur Bürgerschaftswahl traten im Wahlkreis Fuhlsbüttel – Alsterdorf – Langenhorn folgende Parteien Wählergruppen und Einzelkandidaten mit Wahlkreisbewerbern an (Reihenfolge wie auf dem Stimmzettel):
69.247 Personen waren wahlberechtigt. Jeder Wähler hatte fünf Stimmen für die Landesliste und fünf Stimmen für die Wahlkreislisten. Diese fünf Stimmen konnten beliebig auf die Kandidaten (Wahlkreis und Landesliste) und Gesamtlisten (nur Landeslisten) der Parteien verteilt werden. Die Wahlbeteiligung betrug 59,4 Prozent. 2,9 Prozent der abgegebenen Stimmzettel für die Landesliste sowie 2,8 Prozent der Stimmzettel für die Wahlkreislisten waren ungültig. Für die Landeslisten wurden 197.591 gültige Stimmen abgegeben, für die Wahlkreislisten insgesamt 196.706.
Auf die Landeslisten der Parteien ohne eigene Wahlkreislisten entfielen 2,5 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen.
Bürgerschaftswahl 2011
Zur Bürgerschaftswahl traten im Wahlkreis Fuhlsbüttel – Alsterdorf – Langenhorn folgende Parteien Wählergruppen und Einzelkandidaten mit Wahlkreisbewerbern an (Reihenfolge wie auf dem Stimmzettel):
67.022 Personen waren wahlberechtigt. Jeder Wähler hatte fünf Stimmen für die Landesliste und fünf Stimmen für die Wahlkreislisten. Diese fünf Stimmen konnten beliebig auf die Kandidaten (Wahlkreis und Landesliste) und Gesamtlisten (nur Landeslisten) der Parteien verteilt werden. Die Wahlbeteiligung betrug 60,9 Prozent. 2,8 Prozent der abgegebenen Stimmzettel für die Landesliste sowie 3,5 Prozent der Stimmzettel für die Wahlkreislisten waren ungültig. Für die Landeslisten wurden 194.252 gültige Stimmen abgegeben, für die Wahlkreislisten insgesamt 191.294.
Auf die Landeslisten der Parteien ohne eigene Wahlkreislisten entfielen 1,5 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen.
Wahl der Bezirksversammlung 2011
Zur Wahl der Bezirksversammlung Hamburg-Nord traten im Wahlkreis Fuhlsbüttel – Alsterdorf – Langenhorn folgende Parteien Wählergruppen und Einzelkandidaten mit Wahlkreisbewerbern an (Reihenfolge wie auf dem Stimmzettel):
Zur Wahl der Bezirksversammlung waren auch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union wahlberechtigt. Die Anzahl der Wahlberechtigten war mit 69.398 Personen deshalb größer als bei der Bürgerschaftswahl. Die Möglichkeit zur Verteilung der Stimmen auf Gesamtlisten und einzelne Bewerber entsprach dem der Wahl zur Bürgerschaft. Die Wahlbeteiligung betrug 59,1 Prozent. 3,6 Prozent der abgegebenen Stimmzettel für die Bezirksliste sowie 4,0 Prozent der Stimmzettel für die Wahlkreislisten waren ungültig. Für die Bezirkslisten wurden 193.2388 gültige Stimmen abgegeben, für die Wahlkreislisten insgesamt 192.176.
Ergebnis der Wahl zur Bezirksversammlung Hamburg-Mitte 2011 im Wahlkreis 10 Fuhlsbüttel-Langenhorn-Alsterdorf
Auf die Bezirkslisten der Parteien ohne eigene Wahlkreislisten entfielen 2,2 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen.
Bürgerschaftswahl 2008
Zur Bürgerschaftswahl in Hamburg 2008 traten im Wahlkreis Fuhlsbüttel – Alsterdorf – Langenhorn sechs Parteien mit eigenen Wahlkreislisten und insgesamt 32 Kandidaten an.[3]
65.625 Personen waren wahlberechtigt. Jeder Wähler hatte eine Stimme für die Landesliste und fünf Stimmen für die Wahlkreislisten. Diese fünf Stimmen konnten beliebig auf die Kandidaten und Gesamtlisten der Parteien verteilt werden. Die Wahlbeteiligung betrug bei der Landesliste 65,6 Prozent und bei den Wahlkreislisten 64,6 Prozent. 1 Prozent der abgegebenen Stimmzettel für die Landesliste sowie 3 Prozent der Stimmzettel für die Wahlkreislisten waren ungültig. Für die Landesliste wurden 42.622 gültige Stimmen abgegeben, für die Wahlkreislisten insgesamt 201.970.
Auf die Landeslisten der Parteien ohne eigene Wahlkreislisten entfielen 2 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen.
Wahl der Bezirksversammlung 2008
Zur Wahl der Bezirksversammlung Hamburg-Nord traten im Wahlkreis Fuhlsbüttel – Alsterdorf – Langenhorn sechs Parteien mit eigenen Wahlkreislisten und insgesamt 55 Kandidaten an.[3]
Zur Wahl der Bezirksversammlung waren auch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union wahlberechtigt.[4] Die Anzahl der Wahlberechtigten war mit 67.960 Personen deshalb größer als bei der Bürgerschaftswahl. Jeder Wähler hatte eine Stimme für die Landesliste und fünf Stimmen für die Wahlkreislisten. Diese fünf Stimmen konnten beliebig auf die Kandidaten und Gesamtlisten der Parteien verteilt werden. Die Wahlbeteiligung bei den Wahlkreislisten betrug 63,6 Prozent. 3,5 Prozent der abgegebenen Stimmzettel für die Wahlkreislisten waren ungültig. Insgesamt wurden 204.804 gültige Stimmen abgegeben.
Ergebnis der Wahl zur Bezirksversammlung Hamburg-Nord 2008 im Wahlkreis 10 Fuhlsbüttel – Alsterdorf – Langenhorn
Die Bürgerschaftswahlen waren bis einschließlich 2004 reine Listenwahlen ohne Wahlkreise. Dargestellt werden deshalb im Zeitraum von 1966 bis 2004 (6.–18. Wahlperiode) die zusammengefassten Wahlergebnisse der Stadtteile im Wahlkreis. Für die Jahre ab 2008 (ab 19. Wahlperiode) ist das Ergebnis der Landesliste, das für die Mehrheitsverhältnisse in der Bürgerschaft entscheidend ist, angegeben. Es werden nur die Parteien aufgeführt, die im dargestellten Zeitraum in mindestens einem Stadtteil des Wahlkreises einmal mehr als fünf Prozent der abgegebenen gültigen Wählerstimmen auf sich vereinen konnten. In der Summe kann das Ergebnis einer Wahl deshalb kleiner 100 Prozent sein. Alle Ergebnisse sind in Prozent angegeben.
Wahlergebnisse im Wahlkreis Fuhlsbüttel – Alsterdorf – Langenhorn von 1966 bis 2020
Wahlkreis Fuhlsbüttel – Alsterdorf – Langenhorn. In: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (Hrsg.): Wahl zur hamburgischen Bürgerschaft 2008, Strukturdaten der Wahlkreise. 2008 (statistik-nord.de [PDF; 68kB]).
Wahlen
Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein: Bürgerschaftswahl. In: Wahldatenbank seit 1965. Abgerufen am 1. Januar 2008.
Wahlkreis 10 Fuhlsbüttel – Alsterdorf – Langenhorn. Landeslisten-Stimmen im Vergleich zur Bürgerschaftswahl 2004. In: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (Hrsg.): Endgültiges Ergebnis der Bürgerschaftswahl Hamburg 2008. 6. März 2008 (statistik-nord.de [PDF; 6kB]).
Wahlkreis 10 Fuhlsbüttel – Alsterdorf – Langenhorn. Parteistimmen. In: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (Hrsg.): Endgültiges Ergebnis der Bürgerschaftswahl Hamburg 2008. 6. März 2008 (statistik-nord.de [PDF; 9kB]).
Wahlkreis 10 Fuhlsbüttel - Alsterdorf - Langenhorn. Parteistimmen. In: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (Hrsg.): Endgültiges Ergebnis der Bezirksversammlungswahl 2008. (statistik-nord.de [PDF; 40kB]).
Wahl zur Bürgerschaft und die Wahlen zu den Bezirksversammlungen am 24. Februar 2008. In: Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg (Hrsg.): Amtlicher Anzeiger. Teil II des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes. Bekanntmachungen. Nr.21, 14. März 2008, S.659, 671 (hamburg.de [PDF; 200kB]).
Wahl zur Bürgerschaft und die Wahl zu den Bezirksversammlungen am 24. Februar 2008. In: Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg (Hrsg.): Amtlicher Anzeiger. Teil II des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes. Bekanntmachungen. Nr.22, 18. März 2008, S.699, 701 (hamburg.de [PDF; 296kB]).
Einzelnachweise und Anmerkungen
↑ abAnlage zu § 18 Absatz 8. In: Gesetz über die Wahl zur hamburgischen Bürgerschaft. 28. Juli 2007, abgerufen am 18. Februar 2016.
↑ abcdefParteistimmen sind die Summe der Listenstimmen und Persönlichkeitsstimmen. Listenstimmen wurden für die Wahlkreisliste einer Partei abgegeben. Persönlichkeitsstimmen wurden für einzelne Kandidaten abgegeben. Jeder Wähler hatte fünf Stimmen, die beliebig verteilt werden konnten.
↑ abZulassung der Wahlvorschläge für die Wahl zur Bürgerschaft und die Wahl zu den Bezirksversammlungen am 24. Februar 2008. In: Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg (Hrsg.): Amtlicher Anzeiger. Teil II des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes. Nr.10, 5. Februar 2008, S.2, 4, 31–32, 91–93 (hamburg.de [PDF; 1,6MB]).
↑§ 4. In: Gesetz über die Wahl zu den Bezirksversammlungen. 5. Juli 2004, abgerufen am 18. Februar 2016.