Die Anfänge der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Brandenburg liegen in Preußen des Jahres 1872. Die Nationalsozialisten beseitigten diese jedoch praktisch vollständig. Abgesehen von der kurzen Existenz des Brandenburgischen Verwaltungsgerichtshofes in Potsdam zwischen 1947 und 1952 gab es in Brandenburg bis zur deutschen Wiedervereinigung 1990 keine Verwaltungsgerichtsbarkeit. Erst 1993 wurde diese von der Landesregierung auch organisatorisch verselbständigt.[3]
Gerichtsgebäude
Das Gericht befand sich im Gebäudekomplex „Der Oderturm“ im Stadtzentrum Frankfurts, der zwischen 1968 und 1976 erbaut wurde und das höchste Gebäude Brandenburgs ist. Im Juni 2010 zog es um in das modernisierte Gerichtsgebäude in der Logenstraße[4].