Die Vereinigung Deutscher Radsport-Verbände e.V. (VDRV) wurde am 13. April 1924 in Kassel gegründet.[1]
Als Unterbezeichnung führte der VDRV den Namen Schutzgemeinschaft deutscher Rad- und Kraftradfahrer. Die Vereinigung verstand sich als Interessenvertretung der unabhängigen Amateurradsportverbände[2], Mitgliedsvereine und ihrer persönlichen Mitglieder und veröffentlichte gemeinsame Wettfahrbestimmungen fürs Wanderfahren, Zeitfahren, Straßen- und Bahnwettfahren, für Korso, Reigen, für Saalfahrer, fürs Rasenradballspiel sowie fürs Kraftradfahren.[3] Themen waren, neben Auseinandersetzungen mit konkurrierenden Sportverbänden, z. B. Grenzkarten für den Übertritt nach Österreich, in die Schweiz oder in die Tschechoslowakei sowie hohe Verwaltungsgebühren für Straßenrennen und deren Anmeldung.[4]
↑Anne-Katrin Ebert: Radelnde Nationen: Die Geschichte des Fahrrads in Deutschland und den Niederlanden bis 1940; Campus historische Studien; 52, Frankfurt: Campus-Verlag, 2010, S. 269.
↑Kartell der Deutschen und Österreichischen Radfahrerschutzverbände (1903 Kartell Deutscher und österreichischer Radfahrer und Motorradfahrer-Verbände e.V.). Staatsarchiv München, urn:nbn:de:stab-6a78a4b5-04e4-4c2e-a067-893c12c911500. 30. Juli 2017. Signatur: StAM, Polizeidirektion München 3392.
↑Clubs. Die Promotoren der Motoren, in: Der holprige Siegeszug des Automobils 1895-1930 : zur Motorisierung des Strassenverkehrs in Frankreich, Deutschland und der Schweiz, Böhlau, 2002, S. 223.