Ulrich IV. stand während seiner Regierungszeit im Schatten seines Bruders Eberhard II. Er strebte deshalb zeitweise die Teilung des Landes an. Eberhard zwang ihn am 3. Dezember 1361 zu einem Hausvertrag, in dem er die Unteilbarkeit des Landes bestätigte. Ulrich verzichtete bald darauf am 1. Mai 1362 auf die weitere Regierungsbeteiligung.
Gerhard Raff: Hie gut Wirtemberg allewege. Band 1: Das Haus Württemberg von Graf Ulrich dem Stifter bis Herzog Ludwig. 6. Auflage. Landhege, Schwaigern 2014, ISBN 978-3-943066-34-0, S. 167–171.