Die Stelle des Sonderberichterstatters zur Menschenrechtssituation in Myanmar wurde 1992 vom UN-Menschenrechtsrat geschaffen, um die Menschenrechtssituation in dem seit Jahrzehnten durch Militärregime dominierten Land mit Unterdrückung von Demokratiebestrebungen und Bekämpfung ethnischer und religiöser Minderheiten zu beobachten.
Birma, wie Myanmar bis 1989 hieß, gehörte seit dem 19. Jahrhundert zum britischen Kolonialreich. 1948 wurde es in die Unabhängigkeit entlassen. Frauen erhielten das allgemeine Wahlrecht. Nach einer kurzen demokratischen Phase bis 1962 wurde Birma von verschiedenen Militärregimen kontrolliert, die bürgerschaftliches Engagement immer wieder gewaltsam unterdrückten. 1965 verstaatlichte der Revolutionsrat alle Wirtschaftsunternehmen. 1966 wurden alle christlichen Missionare aus dem mehrheitlich buddhistisch geprägten Land vertrieben.
1988 kamen bei der gewaltsamen Niederschlagung von friedlichen Protesten in der Hauptstadt Rangun mehrere Tausend Menschen ums Leben. Als 1990 bei demokratischen Wahlen die Nationale Liga für Demokratie (NLD) unter Führung von Aung San Suu Kyi einen deutlichen Sieg errang, wurden die Wahlen vom Militärregime für ungültig erklärt und es kam zu einer blutigen Niederschlagung von friedlichen Protesten. Das Regime blieb an der Macht. Seit Anfang der 2000er Jahre ließ das Militär gebremst eine Demokratisierung zu, die 2021 mit einem Militärputsch endete. Die mit absoluter Mehrheit gewählte Präsidentin Aung San Suu Kyi wurde abgesetzt, Zehntausende inhaftiert, führende Oppositionelle hingerichtet.
1992 schuf der UN-Menschenrechtsrat das Mandat für den Sonderberichterstatter für die Menschenrechtssituation in Myanmar durch seine Resolution 58. Seither wird es jährlich verlängert.[1]
Der Sonderberichterstatter hat die Aufgabe, Informationen von allen relevanten Akteuren zu sammeln, die Menschenrechtssituation und auch die humanitäre Lage in Myanmar zu beurteilen und Empfehlungen für Verbesserungen abzugeben.[2] Sie erstellt jährlich Berichte an den Menschenrechtsrat und die UN-Generalversammlung.[3][4]
Für den Sonderberichterstatter gilt ein Verhaltenskodex des UN-Menschenrechtsrats.[5] Er arbeitet ehrenamtlich und ist in seiner Amtsführung unabhängig. Die Amtszeit eines Mandats ist auf maximal zweimal drei Jahre begrenzt.[6]