Naturschutzfachlich wird die Ausweisung von Totalreservaten dem Prozessschutz zugeordnet, da in ihnen Veränderungen durch natürliche Prozesse zugelassen werden und nicht ein bestimmter Zustand erhalten oder erreicht werden soll.
Mit wenigen Ausnahmen ist der Begriff Totalreservat in Deutschland juristisch nicht definiert; er wird lediglich in Sachsen-Anhalt[2], Thüringen[3] und im fortgeltenden Recht der Deutschen Demokratischen Republik verwendet.[4] Stattdessen werden bei der Ausweisung eines gesamten Gebiets als Totalreservat die Schutzverordnungen entsprechend ausgestaltet oder es werden bei der Ausweisung von Teilflächen Begriffe wie Kernzone, Kerngebiet oder Naturentwicklungsgebiet[5] verwendet. Die Ausweisung von Gebieten mit weitestgehendem Ausschluss menschlicher Einflüsse wird in Deutschland in nahezu allen flächenbezogenen Schutzgebietsarten (Nationalpark, Naturschutzgebiet, Biosphärenreservat, Naturpark) praktiziert.