Ein Taxistand, oft auch Taxenstand, bei Taxifahrern auch Taxiposten oder Halteposten genannt, ist eine durch entsprechende Verkehrszeichen gekennzeichnete Wartefläche für Taxis, an der Fahrgäste einsteigen können. Taxistände befinden sich in der Regel an Verknüpfungspunkten und anderen zentralen Punkten, wie etwa Bahnhöfen, Flughäfen oder zentrumsnahen Orten, zum Beispiel an Fußgängerzonen.
An Taxiständen mit hohem Fahrgastaufkommen sind in der Regel Nachrückstände eingerichtet. Dieser befindet sich in der Regel in Sichtweite des eigentlichen Taxistandes. In Ausnahmefällen, wie etwa am BerlinerFlughafen Tegel, ist die Benutzung des Nachrückstandes sowie des zugehörigen Taxistandes kostenpflichtig.[1]
Die ausgewiesenen Flächen dürfen von den anderen Verkehrsteilnehmern nicht zum Parken oder Halten genutzt werden und erhalten daher eine eigene Beschilderung. In Deutschland erfolgt die Kennzeichnung beispielsweise mit dem Verkehrszeichen Nr. 229 StVOTaxenstand (ein Vorschriftszeichen).
Um längere Wartezeiten an Taxenständen zu vermeiden, befinden sich in manchen Fällen so genannte Taxirufsäulen am Taxenstand. Die Zahl und Bedeutung der Rufsäulen hat durch die Verbreitung von Mobiltelefonen, Taxi-Apps und der automatischen Vermittlung abgenommen.