Das FFH-Gebiet Tüllinger Berg und Tongrube Rümmingen ist ein im Jahr 2005 durch das Regierungspräsidium Freiburg nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) angemeldetes Schutzgebiet (Schutzgebietskennung DE-6726-341) im deutschen BundeslandBaden-Württemberg. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg vom 25. Oktober 2018 wurde das Gebiet festgelegt.
Es besteht im Wesentlichen aus dem Tüllinger Berg und drei Teilgebieten, die sich auf Gemarkungen folgender drei Städten und Gemeinden im Landkreis Lörrach erstrecken:
Das Schutzgebiet umfasst den bedeutsamsten Streuobstwiesen- und Waldkomplex der Markgräfler Rheinebene mit weiteren wertvollen Biotoptypen wie Magerrasen und Mähwiesen als herausragender Vogellebensraum und eine ehemalige Tonabbaustätte als Lebensraum seltener Amphibienarten.
Lebensraumklassen
(allgemeine Merkmale des Gebiets) (prozentualer Anteil der Gesamtfläche)
Angaben gemäß Standard-Datenbogen aus dem Amtsblatt der Europäischen Union