Eine Systemführerschaft ist die Wahrnehmung übergeordneter Aufgaben eines Eisenbahnunternehmens für mehrere gleichartige Unternehmen in der Schweiz.[1]
Eine Infrastrukturbetreiberin kann übergeordnete Aufgaben des Eisenbahninfrastrukturbetriebs oder -entwicklung für mehrere andere Infrastrukturbetreiberinnen wahrnehmen.[2] Im stark vernetzen Betrieb über verschiedene Infrastrukturen hinweg werden so einheitliche Lösungen ermöglicht und Insellösungen vermieden.
Die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) haben die folgenden Systemführerschaften inne:[3]
Die Rhätische Bahn (RhB) ist Systemführerin für die Zugbeeinflussung der Meter- und Spezialspurbahnen (ZBMS) und die RAILplus AG ist Systemführerin betreffend Interaktion Fahrzeug/Fahrweg Meterspur.[1]
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ a b Botschaft zur Organisation der Bahninfrastruktur vom 16. November 2016 des Schweizerischen Bundesrates an den National- und Ständerat. In: Bundesblatt (BBl) 2016, S. 8683
- ↑ Artikel 36 des Eisenbahngesetzes (EBG). Auf: admin.ch
- ↑ Systemaufgaben. Bundesamt für Verkehr, abgerufen am 31. August 2022.