Der slowenische Staatspräsident (slowenischPredsednik Republike Slovenije) ist das StaatsoberhauptSloweniens. Sein Amtssitz befindet sich in der Prešernova-Straße in der Hauptstadt Ljubljana.
Die Stellung des Staatspräsidenten innerhalb des politischen Systems Sloweniens ist vorwiegend repräsentativer Natur. Er wird auf fünf Jahre direkt vom Volk gewählt, eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Der Präsident ist der Repräsentant der Republik sowohl in den Außen- wie auch in den Innenbeziehungen und der Oberbefehlshaber der slowenischen Streitkräfte.
Nach Artikel 111 der Verfassung schlägt der Staatspräsident der Staatsversammlung(državni zbor), nach Konsultation mit den Vorsitzenden der in das Parlament gewählten Parteien, einen Kandidaten für das Ministerpräsidentenamt vor.
Im Fall, dass die Staatsversammlung aufgrund eines Ausnahmezustands oder Krieges nicht zusammentreten kann, hat er die Möglichkeit, Notverordnungen mit Gesetzeskraft zu erlassen (jedoch nur auf Vorschlag der Regierung). Solche Notverordnungen müssen aber von der Staatsversammlung bei ihrer nächsten Sitzung bestätigt werden.
Der Staatspräsident spielt auch eine wichtige Rolle in der Besetzung der wichtigsten Ämter innerhalb des slowenischen Justizwesens: So hat er das Recht, alle neun Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs (ustavno sodišče) und fünf Mitglieder des elfköpfigen Justizrats (sodni vet) der Staatsversammlung zur Wahl vorzuschlagen. Letzterer spielt eine wichtige Rolle in der Besetzung von Richterämtern.
Weitere Kompetenzen des Staatspräsidenten umfassen:
Wenn die Staatsversammlung es fordert, muss der Staatspräsident in einer bestimmten Sache seine Meinung kundtun. Nach der gegenwärtigen Verfassung genießt der Präsident – im Gegensatz zum Oberhaupt der meisten anderen Staaten – keine politische Immunität.
Amtsenthebung
Die Staatsversammlung kann den Staatspräsidenten vor dem Verfassungsgerichtshof anklagen, wenn dieser gegen die Verfassung beziehungsweise gravierend gegen ein Gesetz verstößt. Eine Zweidrittelmehrheit der Richter kann in der Folge den Präsidenten seines Amtes entheben. Bis zu einer Entscheidung über das Zutreffen der Anklage kann der Gerichtshof den Präsidenten vorübergehend von der Ausübung seines Amtes entbinden.
Liste der slowenischen Staatspräsidenten
Slowenien Staatspräsidenten der Republik Slowenien
Kučan wurde 1990 zum Präsidenten der jugoslawischen Teilrepublik Slowenien gewählt. Zwischen der Unabhängigkeitserklärung 1991 und seiner Wahl im Jahr 1992 fungierte er als Interimspräsident.