Startberechtigt waren bei den Herren jeweils vier Athleten aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Italien. Alle restlichen Nationen aus Europa und alle afrikanischen Staaten hatten ein Anrecht auf drei Startplätze, die übrigen Nationen auf zwei. Bei den Frauen waren jeweils vier Startplätze für Athletinnen aus Russland, Deutschland, Italien und Rumänien reserviert. Bei den weiteren Startplätzen galten dieselben Bestimmungen wie bei den Männern.